Gifhorn. Käufer müssen künftig neben einem finanziellen Gebot auch ein Nutzungskonzept vorlegen. Die Stadt Gifhorn will damit sozialen Wohnungsbau fördern.

Die Stadt Gifhorn ändert ihre Richtlinien beim Thema Grundstücksverkauf. Künftig soll nicht mehr zwangsläufig der Käufer mit dem höchsten Gebot einen Zuschlag erhalten, dann zählen auch andere Faktoren. Etwa, ob hinter der Kaufabsicht die Schaffung von Sozialem Wohnraum steht. „Neben dem Nutzungsraum ist das für uns ein wichtiges Kriterium“, sagt Bürgermeister Matthias Nerlich.

Konkret heiße das: In Zukunft werde der angebotene Kaufpreis mit 30 Prozent gewertet, mit 70 Prozent die Qualität des Käufer-Konzeptes, bestehend aus baulicher Nutzung und Gestaltung. Interessenten, die an einer Ausschreibung teilhaben, müssen somit neben dem Kaufpreisangebot auch ein detailliertes Konzept vorlegen, dessen objektive Bewertung anhand eines Punktekatalogs erfolgen soll.