Bei planmäßigen Kontrollen sieht das Gesetz eine Erfüllungsqoute von 48 Prozent vor – Gifhorn kam 2016 gerade mal auf 12 und 2017 auf 13 Prozent.

Den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen im Lebensmittelbereich kam der Landkreis in den vergangenen Jahren nicht ganz nach. Die sehen bei den planmäßigen Kontrollen von Betrieben, die Lebensmittel, Kosmetika und sogenannte Bedarfsgegenstände anbieten, eine Erfüllungsqoute von 48 Prozent vor – Gifhorn kam 2016 gerade mal auf 12 und 2017 auf 13 Prozent. Das geht aus einem Antwortschreiben des Landrats Andreas Ebel auf eine Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion hervor.

Solche planmäßigen Kontrollen haben 2016 insgesamt 188-mal stattgefunden, 2017 227-mal. Darüber hinaus gab es noch 58 und 115 außerplanmäßige Kontrollen, die würden laut Schreiben aber nicht zur Erfüllungsquote gerechnet.