Gifhorn. Ein Gutachter sieht bei ihm keine Psychose. Dem 48-Jährigen werden Straftaten wie Körperverletzung und Drohung in Brome und Ehra vorgeworfen.

Der 48-jährige Angeklagte, der sich unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung in Ehra und Brome vor dem Landgericht Braunschweig verantworten muss, braucht nicht länger in dem psychiatrischen Krankenhaus bleiben, in dem er seit sich seit Monaten befindet.

Den Unterbringungshaftbefehl hat die Richterin am Freitag aufgehoben. Anlass für die Wende war das ausführliche Gutachten des Psychiaters, in dem er auf jede dem Angeklagten vorgeworfene Tat einging. In fast allen Fällen könne er nicht erkennen, dass sein Bewusstsein tiefgreifend gestört sei. Nur in Einzelfällen schloss er nicht aus, dass er sich unkontrolliert verhalten habe – nämlich dann, falls Alkohol im Spiel gewesen sein soll. Aber auch sein Alkohol- und Kokainkonsum lasse sich keinesfalls als Sucht ausmachen.