Gifhorn. Bei der Übernahme von 20 000 Euro sind die Männer aus Bremen erwischt worden. Zuvor gab es eine Verfolgungsjagd.

Nach einer kurzen Verfolgungsjagd hat die Polizei Gifhorn am Montagnachmittag zwei Männer festgenommen, die sich als Polizeibeamte ausgegeben haben. Zuvor wurden die Männer bei der Übernahme von 20 000 Euro auf frischer Tat ertappt.

Wie die Polizeisprecher Thomas Reuter am Dienstag mitteilt, erhielt eine 76-jährige Gifhornerin bereits am Sonntagabend einen Telefonanruf eines angeblichen Polizeibeamten, der ihr von einem Raubüberfall in der Bodemannstraße berichtete. Der Anrufer sagte der Frau, dass sie ebenfalls gefährdet sei.

Am Montagmorgen erhielt sie weitere Telefonate des angeblichen Polizeibeamten: Er erklärte der Frau, dass ihr Geld bei der Bank nicht mehr sicher sei. Die 76-Jährige ließ sich überreden, 20 000 Euro von ihrem Konto abzuheben und später zu Überprüfungszwecken an die Polizei zu übergeben.

Durch ein zufälliges, privates Gespräch der 76-Jährigen mit einer Polizeibeamtin erfuhr die Polizisten von dem angeblichen Raubüberfall – dieser habe aber gar nicht stattgefunden, so Reuter weiter. Die Polizei leitete sofort eine Fahndung nach den falschen Polizisten ein. Weitere Gespräche der 76-Jährigen mit den Tatverdächtigen wurden unter Betreuung der Gifhorner Ermittler durchgeführt.

Gegen 14 Uhr kam es dann am Montag zur Übergabe des Geldes. Die 76-Jährige deponierte das Geld auf ihrem Grundstück. Anschließend wurden ein 29-jähriger Geldabholer und sein 26-jähriger Fahrer – beide aus Bremen – vorläufig festgenommen.

Die Polizisten konnten die Tatverdächtigen nach kurzer Verfolgung auf dem Calberlaher Damm stellen. Bei dem Versuch, den Geldabholer aus dem Auto zu ziehen wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.

Die Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft und werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim dem Haftrichter vorgeführt. Die 76-Jährige konnte unter Begleitung von echten Polizeibeamten ihr Geld wieder einzahlen.

Die Polizei warnt eindringlich davor, Geld an unbekannte Dritte zu zahlen oder zu übergeben. „Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens, um sich zu besprechen oder auch an Ihre Polizei“, heißt es abschließend.