Gifhorn. Günter Wingerning darf im Landkreis Gifhorn keine Sammel-Container aufstellen. Das Braunschweiger Gericht weist seine Klage ab.

Arbeitet Günter Wingerning zuverlässig oder nicht? Diese Frage musste am Montag das Verwaltungsgericht Braunschweig einmal mehr klären. Der Salzgitteraner hatte dort nämlich gegen den Landkreis Gifhorn geklagt, der ihm die Sammlungen von Altkleidern und Schuhen untersagt hatte.

Antje Präger, die beim Landkreis den Fachbereich Umwelt leitet, trug Richter Harald Meyer den Standpunkt der Verwaltung vor: „Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Februar 2015 seine Unzuverlässigkeit festgestellt. Zwar gibt es seit dem Fälle, die sich zugunsten des Klägers entwickelt haben, aber auch einige, die noch nicht ausgeräumt scheinen. Es gibt aktuelle Verstöße, die genug Aussagekraft haben.“ Der 71-jährige Kläger ist in der Region bei den Gerichten kein Unbekannter. „In der Presse werde ich schon als der Altkleider-Krieger bezeichnet“, sagte er vor der Verhandlung stolz. Ob in Salzgitter, Peine oder der Region Hannover, überall gab es Ärger mit seinen Sammel-Containern.