Gifhorn. Ein 64-jährigen Angeklagter war im Januar wieder einmal in der Sassenburg ohne gültigen Führerschein erwischt worden. Stattdessen zeigte er der Polizei einen gefälschten.

„Ich hoffe, dass die Androhung reicht“, sagte der Strafrichter zu dem 64-jährigen Angeklagten, der im Januar wieder einmal in der Sassenburg ohne gültigen Führerschein erwischt worden war.

Zudem hatte der Angeklagte einen Blutalkoholgehalt von 2,4 Promille intus. Er hatte laut Polizei aber keinerlei Ausfallserscheinungen gezeigt. Angeklagt waren daher außer dem Fahren unter Alkoholeinfluss auch Straßenverkehrsgefährdung sowie Unfallflucht und Urkundenfälschung. Denn der Beschuldigte hatte bei seiner Trunkenheitsfahrt nicht nur Leitplanken beschädigt – und die Trümmerteile noch weggeräumt –, sondern den Polizeibeamten einen gefälschten litauischen Führerschein vorgezeigt. Eine deutsche Fahrerlaubnis hatte er nicht mehr. Der Schaden an den Leitplanken betrug 2000 Euro.