Gifhorn. Die Ausländerbehörde weist Kritik der AfD zurück, Probleme beim Leistungsbezug würden nicht ernst genommen.

Wie konsequent geht der Landkreis Verdachtsfällen von gefälschten Identitäten von Asylbewerbern oder Sozialbetrug mit Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz nach? Stefan Marzischewski-Drewes, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat und Kreistag, erkennt Versäumnisse und moniert: „Das Problem wird wohl nicht so richtig ernst genommen.“ Er will nun eine Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums zur Situation in Gifhorn erfragen.

Der Landkreis allerdings weist Zweifel an der nötigen Sorgfalt in den Asylverfahren vor Ort entschieden zurück und kann das auch belegen, wie Erster Kreisrat Thomas Walter auf Anfrage darlegt: Identitätsfeststellung und mutmaßlicher Sozialbetrug seien zwei getrennte Verfahren. „Wenn bei einer Identitätsüberprüfung durch die Ausländerstelle des Kreises Zweifel an der Echtheit eines vorgelegten Passes nach Ablauf des Asylverfahrens bestehen, wird mit dem vorhandenen Dokumentenlesegerätes Visotec der Bundesdruckerei eine Vorabprüfung vorgenommen. Können daraufhin die Zweifel nicht ausgeräumt werden, wird der Pass sichergestellt und dem Landeskriminalamt (LKA) zur Prüfung übergeben. Sollte es sich bei dem Pass tatsächlich um eine Fälschung handeln, wird die Ausländerbehörde vom LKA informiert. Die Ausländerbehörde informiert das BAMF. Das BAMF leitet sodann ein Widerrufsverfahren ein. Nach dem Widerruf der Asylentscheidung wird das Abschiebungsverfahrens begonnen.“