München. Manch ein Gebrauchtwagen ist in Deutschland nicht so leicht zu finden, im Ausland schon eher. Bei der Einfuhr sind einige Regeln zu beachten.

Da steht er, ein brauner Plymouth Fury der ersten Serie. Nach langer Suche war Jochen Thoma in den USA fündig geworden. Der Wagen ist fast 50 Jahre alt und kostete umgerechnet 6000 Euro. Ein Schnäppchen. Flugs per Spedition nach Bremerhaven verladen und ordnungsgemäß verzollt, war auch der Transport keine große Sache. Doch als Thoma den Wagen abholte, fehlte eine Radkappe, und er stellte Dellen und Kratzer fest. Außerdem war der Ölstand niedrig.

Gewährleistungsansprüche machte Thoma, Oldtimer-Experte bei ADAC Klassik, später bei der Speditionsfirma geltend. „Das vor der Verschiffung angefertigte Übergabeprotokoll dient ja als Nachweis des Zustands beim Export“, sagt er. Neben dem Protokoll gehören ein Kaufvertrag und die Übergabe der Zulassungspapiere zur Kaufabwicklung. Beim Kauf gilt das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde. „Ist der Verkäufer ein Unternehmen, das auch in Deutschland geworben hat und aus dessen Werbung der Kauf resultierte, kann man unter Umständen auch in Deutschland klagen“, sagt Michael Eckert, Rechtsanwalt in Heidelberg.

„Vom Verkäufer sollte man sich den Ausweis zeigen lassen und diesen kopieren“, empfiehlt der Spezialist für Oldtimerrecht. Auch sollten sämtliche Fahrzeugpapiere vorhanden sein. Wichtig sei ein Nachweis, dass der Verkäufer Eigentümer ist.

Nach dem Erwerb in Nicht-EU-Ländern kümmert sich am besten eine professionelle Spedition um alle Formalitäten und bringt das Auto ans Ziel. Die Verschiffung erfolgt meist über Bremerhaven. Dort muss das Fahrzeug beim Zollamt vorgeführt und angemeldet werden. Auch das übernimmt auf Wunsch der Spediteur. Andreas Heuer, Leiter des Zollamts Bremerhaven, sagt: „2013 wurden über Bremerhaven rund 9500 Gebrauchtfahrzeuge, davon etwa ein Drittel Oldtimer, importiert.“

Für ein Auto, das aus einem Land eingeführt wird, das nicht zur Europäischen Union gehört, fallen eine Einfuhrabgabe in Höhe von 10 Prozent und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an. „In jedem Fall prüft die Zollstelle die Zollanmeldung, die man auch via Internet einreichen kann, samt Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Beschau durch“, erläutert Heuer. Dabei wird auch entschieden, ob ein Oldtimer als Sammlerstück zu einem verminderten Steuersatz von 7 Prozent importiert werden darf.

Interessant kann auch ein Import aus der Schweiz sein, wo ein großer Markt an besonders gepflegten Gebrauchtfahrzeugen existiert. Die Einfuhr ist günstiger als aus den USA, denn, so ADAC-Experte Thoma: „Europäische Marken unterliegen dort und beispielsweise auch in Norwegen dem sogenannten Präferenzabkommen.“ Für Autos dieser Marken wird kein Zoll erhoben. dpa