Herzberg. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Verwaltung zur Aufgabe eines möglichen Baugebiets, Planung von „Heide-Nord“ schreitet voran

Gewerbe- statt Wohnflächen: In der jüngsten Bauausschusssitzung in Herzberg hat das Gremium um Bürgermeister Christopher Wagner (SPD) für den Bebauungsplan „Heide-Nord“ mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung von Behörden und sonstigen öffentlichen Trägern den nächsten Schritt beschlossen. Zeitgleich fiel die Entscheidung gegen den Bebauungsplan „Nördlich Häxberg“ für ein mögliches neues Wohngebiet in der Stadt. Mitverantwortlich an dieser Entscheidung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das dem Plan unerwartete Steine in den Weg legt.

Ende 2019 beschloss das Gremium, den Bebauungsplan „Nördlich Häxberg“ im beschleunigten Verfahren, also ohne Durchführung einer Umweltprüfung, aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung sollte es sein, so Fachbereichsleiterin Kerstin Bührmann, wegen der hohen Nachfrage mehr Wohnbaugrundstücke zu schaffen. Das besagte Gebiet liegt südlich des bestehenden Baugebietes „Raabestraße“ und würde sich damit unmittelbar an den Ortsteil anschließen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erschwert Bebauungsplan „Nördlich Häxberg“

Für den Bebauungsplan war vorgesehen, das Bauleitplanverfahren gemäß Paragraf 13 des Baugesetzbuchs durchzuführen. Paragraf 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) erlaubt eine beschleunigte Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen im Außenbereich, wenn diese Flächen der Wohnnutzung dienen. Im beschleunigten Verfahren darf vor allem auf eine Umweltprüfung und auf einen Umweltbericht verzichtet werden. Im Dezember 2019 wurde das Bauleitverfahren förmlich eingeleitet, der Satzungsbeschluss musste bis Dezember 2021 gefasst werden. Zeitgleich wurde auch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heuer-West“ im regulären Verfahren beschlossen – und inzwischen fortgeführt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stelle die Verwaltung der Stadt bei dem Bebauungsplan „Nördlich Häxberg“ hingegen vor unüberwindbare Hürden, so Bührmann.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte in diesem Jahr entschieden, dass beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für kleine Freiflächen im Außenbereich rechtswidrig sind. Kommunen können laufende Verfahren im Außenbereich nicht wie bisher ohne Umweltprüfung weiterbetreiben, sondern müssen sie in ein Regelverfahren überführen. Für die Stadt Herzberg würden damit nicht unerhebliche Mehrkosten entstehen. Deshalb stimmte das Gremium bereits in einer vorangegangenen Sitzung dafür, das Baugebiet „Heuer-West“, das von Beginn an im Regelverfahren angedacht war, zu verfolgen. Mit zwei Gegenstimmen stimmte der Bauausschuss in der jüngsten Sitzung schließlich mit zwei Gegenstimmen für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. des Bebauungsplanes „Nördlich Häxberg“. Eine Entwicklung dieser Fläche zu Wohnzwecken ist derzeit nicht mehr vorgesehen, heißt es abschließend in der Beschlussfassung.

Erster Entwurf des Bebauungsplanes „Heide-Nord“ musste überarbeitet werden

Bereits im Juli hat der Verwaltungsausschuss der Stadt den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heide-Nord“ gefasst. Mit der Fläche sollen Erweiterungsmöglichkeiten für ein Unternehmen geschaffen werden, das im Industriegebiet „Aue“ angesiedelt ist. So sollen, laut Beschlussfassung, die Wirtschaftsstruktur gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Der Vorentwurf der Planungsunterlagen lag bereits vom 25. Juli bis 24. August für die Öffentlichkeit aus, ebenso wurden im gleichen Zeitraum Behörden und sonstige Träger kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen, darunter das schalltechnische Gutachten und der Umweltbericht wurden in den Entwurf eingearbeitet, so Bührmann.

Landkreis Göttingen äußert sich zu Ausgleichsflächen, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung prüft auf alte Kriegsbomben

Aus den Gutachten ergab sich unter anderem: Der Bereich des Bebauungsplanes wurde aus eigentumsrechtlichen Gründen verkleinert. Die Ausnahmegenehmigungen und Kompensationsmaßnahmen wurden beantragt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und ein Erschließungsplan für den Kreuzungsbereich der B27 wurde für die Planunterlage erarbeitet und ist mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen. Außerdem mache der Planungsstand für den vorgesehenen Fahrradweg noch keine Aussage für das Plangebiet. Deshalb sei eine Festsetzung getroffen worden, die den Weg planungsrechtlich ermögliche. Zudem äußerte sich der Landkreis Göttingen mit Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen, das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung mit Aussagen zur Gefahrenforschung, bei der alliierte Kriegsluftbilder ausgewertet werden, um das Gebiet auf alte Weltkriegsbomben zu überprüfen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und zur möglichen Schwermetallbelastung sowie die Niedersächsische Landesforsten mit Aussagen zu Belangen des Waldes.

Einhellig stimmte der Bauausschuss für die Kenntnisnahme und Billigung des überarbeiteten Bebauungsplanes mit Planzeichnung, textlicher Festsetzung und den Stellungnahmen. Ebenso gab das Gremium einstimmig grünes Licht für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger sowie die öffentliche Auslegung für den überarbeiteten Plan.

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