Hattorf. Entscheidung über die Einzäunung und die Aufteilung der Kosten wurde im Hattorfer Samtgemeindeausschuss Bauen, Planen, Sicherheit und Ordnung vertagt.

Immer wieder hat es in der Vergangenheit Diskussionen darüber gegeben, ob der Teich in Elbingerode ein Feuerlöschteich oder eine Wasserentnahmestelle ist und ob die Gemeinde Elbingerode oder die Samtgemeinde dafür zuständig ist. Mehrfach wurde seitens der Mitgliedsgemeinde Elbingerode die fehlende Einzäunung der Wasserentnahmestelle im Bereich des Elbingeröder „Biotops“ mit dem Hinweis auf spielende Kinder, die dort zu Schaden kommen oder ertrinken könnten, angezeigt.

Weiterer Ortstermin angesetzt

Auch im jüngsten Samtgemeindeausschuss Bauen, Planen, Sicherheit und Ordnung ging nun diese Diskussion weiter. Grund dafür, eine Beschlussvorlage der Verwaltung. Demnach hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Teich komplett einzuzäunen und die Kosten je zur Hälfte auf die Samtgemeinde und die Gemeinde Elbingerode aufzuteilen. Hintergrund ist laut Verordnung des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, dass für Löschwasserteiche ein mindestens 1,25 Meter hoher Zaun vorgeschrieben sei. Dafür wurden bereits im Jahr 2022 10.000 Euro in den Haushaltsansatz vorgetragen. Die Entnahmestelle sollte mit einem 1,25 Meter hohen Doppelstabmattenzaun sowie zweiflügeligem Tor in Rücksprache mit dem Samtgemeindebrandmeister baulich eingefasst werden. „Der Teich ist allenfalls eine Entnahmestelle“, so der Samtgemeindebürgermeister Daniel Kaiser „ist aber sinnvoll für die Feuerwehr, um auf Wasser zurückgreifen zu können“. Diese Wiedervorlage des Beschlusses wurde nun vertagt, da zunächst noch einmal ein gemeinsamer Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern stattfinden soll.

Kommunale Wärmeplanung beschlossen

Im weiteren Verlauf empfahlen die Ausschussmitglieder, dass die Samtgemeindeverwaltung einen Förderantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch ein Fachbüro stellen solle. Eine kommunale Wärmeplanung werde noch zu 100 Prozent gefördert. Die Ausschreibung für die Erstellung des Fachgutachtens wird im Verbund mit den Samtgemeinden Gieboldehausen und Randolfshausen durchgeführt. Die kommunale Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Zieljahr 2040 schaffen.

Damit sollen Planungs- und Investitionssicherheit für Verwaltung, Energieversorger und Netzbetreiber, aber auch private Hausbesitzer hergestellt werden. Die Verwaltung erhält für die kommunale Bauleitplanung wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung. Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister gefördert. Eine wichtige Rolle bei der Erstellung dieser Gutachten nehmen Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und die kommunalen Fachbereiche ein. Wärmepläne bestehen aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet.

Von der kommunalen Wärmeplanung im Verbund mit den beiden anderen Samtgemeinden können sich wichtige Synergieeffekte entwickeln.
Daniel Kaiser, Samtgemeindebürgermeister, über die kommunale Wärmeplanung.

Es wird außerdem eine Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotentialen sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotentialen für Abwärme und erneuerbaren Wärmequellen erstellt. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung unter Betrachtung der Versorgungskosten für das Zieljahr 2040 aussehen kann. Dabei wird das beplante Gebiet in die Kategorien „Gebiete für ein zentrales Wärmenetz“, „Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“, „sonstige Gebiete mit einer Wärmeversorgung“ (zum Beispiel durch Wasserstoffnetz) eingeteilt. Die kommunale Wärmeplanung umfasst außerdem eine Verstetigungs- und eine Kommunikationsstrategie sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist in Niedersachsen verpflichtend für Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnern. Für kleinere Kommunen ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung noch freiwillige Aufgabe. Bei einer Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 beträgt die Förderquote für finanzschwache Kommunen 100 Prozent. Für kleinere Kommunen wird eine Kooperation empfohlen. Einerseits können dadurch Synergien zum Beispiel bei der Planung von Wärmenetzen oder bei der Erschließung von Abwärmepotenzialen genutzt werden. Andererseits ist ein entsprechend größeres Auftragsvolumen bei der großen Nachfrage, die zurzeit an Dienstleistern für die Erstellung der Wärmeplanung herrscht, hilfreich. „Von der kommunalen Wärmeplanung, im Verbund mit den beiden anderen Samtgemeinden, können sich wichtige Synergieeffekte entwickeln“, so Kaiser.

Grundstück für neues Feuerwehrhaus gekauft

Dieser konnte in dem Ausschuss auch noch berichten, dass der Vertrag zum Grundstücksankauf in Wulften für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses unterschrieben sei. Eine große Herausforderung stelle nun die EU-weite Ausschreibung für dieses Projekt dar. Zum Thema Feuerwehr wurde noch berichtete, dass es künftig auf dem Segelflugplatz in der Aue möglich sei, Löschflugzeuge mit Wasser zu betanken. Hierfür werden die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden noch geschult. Gleich zu Beginn der Sitzung wurde aufgrund des Unglücksfalls im Hattorfer Freibad eine Schweigeminute eingelegt. Die Samtgemeinde und der Ausschuss wollten damit ihre Anteilnahme an die Familie des verunglückten Kindes, aber auch an die herbeigeeilten Bademeister zum Ausdruck bringen.