Walkenried. Die Wählergruppe BISS sieht Unstimmigkeiten in der neuen Straßenausbaubeitragssatzung. Das genau möchten sie korrigieren.

Sie sind ein Dauerdiskussionsthema in der Gemeinde Walkenried: die Straßenausbaubeiträge. Im September vergangenen Jahres beschloss der Gemeinderat Walkenried mehrheitlich eine neue Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs). Als Wahl zwischen „Pest oder Cholera“ – so hatte BISS-Fraktionsmitglied Michael Reinboth bei der entscheidenden Sitzung das Votum betitelt und betont, dass man die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten wolle.

Das sind Straßenausbaubeiträge:

Der Straßenausbaubeitrag (in einigen Bundesländern Straßenbaubeitrag genannt) ist eine kommunale Abgabe, zu der Anlieger/innen einer Straße herangezogen werden, um bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus mitzufinanzieren. Es geht dabei nicht um den Neubau einer Straße (hier kommt u.U. ein Erschließungsbeitrag in Betracht), sondern nur um Maßnahmen an vorhandenen Straßen. Dies können zusätzliche Einrichtungen wie Beleuchtung, Gehweg oder Abwasserkanal sein, aber auch eine Erneuerung der Fahrbahn.

Auf der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen und Friedhöfe der Gemeinde Walkenried, die am Donnerstag, 10. August, ab 18 Uhr, im Freizeitzentrum stattfindet, steht die Strabs erneut im Fokus. Die Wählergruppe BISS sieht in der Straßenausbaubeitragssatzung – oder Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen, wie der Begriff offiziell heißt – Bedarf zur Überarbeitung bzw. Unstimmigkeiten. So sollen die Sätze für Gewerbetreibende, wie auch Besitzer von Eckgrundstücken noch einmal überarbeitet werden. Über den entsprechenden Antrag der Wählergruppe soll der Ausschuss entscheiden.

Je nach Bedarf findet vor und nach der Sitzung eine Einwohnerfragestunde statt.

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