Wittingen. Der 33-Jährige aus dem Kreis Gifhorn soll an einer paranoiden Psychose leiden und in seiner Frau „den Einfluss des Teufels“ gesehen haben.

. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 33-Jähriger vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Wie Pressesprecher Philipp Suden am Freitag mitteilte, beginnt der Prozess für ihn am 23. Mai.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 5. Januar in Wittingen versucht zu haben, seine Frau zu töten. Konkret heißt es in der Anklageschrift, dass der heute 33-Jährige, der zur Tatzeit an einer paranoidhalluzinatorischen Psychose gelitten habe, versucht habe, seinen sechsjährigen Sohn seiner Frau zu entziehen, weil er in ihr den „Einfluss des Teufels“ wahrgenommen habe. Dabei soll er seinen Jungen zum Beispiel im Garten auf den Boden gedrückt und später im Badezimmer der Wohnung abgeduscht haben. Die Mutter und Ehefrau soll zunächst allein, später mit Bekannten versucht haben, das verängstigte Kind aus dem Griff des Beschuldigten zu befreien. Nach dem ersten Fehlversuch gelang dies auch. Als einer der Bekannten mit dem Jungen das Haus verlassen habe, soll der 33-Jährige seine Ehefrau angegriffen und versucht haben, ihr den Hals umzudrehen, um sie zu töten. Die konnte sich auch nicht mit Hilfe der anderen Bekannten befreien. Selbst das Pfefferspray, das die Polizei Minuten später sprühte, habe ihn davon nicht abbringen können. Die Frau habe sich erst befreien können, als die Beamten gegen den Beschuldigten traten. Durch den Angriff, der potenziell lebensbedrohlich gewesen sei, soll sie Atemnot erlitten haben. Der 33 Jahre alte Mann soll auch danach hochaggressiv geblieben sein, sodass er am Boden fixiert wurde und vom Notarzt Beruhigungsspritzen erhalten habe. Dann erst konnte er auf einer Trage abtransportiert werden.

Zwei Tage später kam er vorläufig in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus, wo er bis heute untergebracht ist. Die Staatsanwaltschaft geht anhand des Gutachtens eines Sachverständigen davon aus, dass der Beschuldigte schuldunfähig ist, da er während der Tat unter einer Psychose litt. Deshalb beantragt sie, dass der Mann wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft im psychiatrischen Krankenhaus bleiben soll.