Wolfsburg. Polizei und Zoll durchsuchen 14 Shisha-Bars in Wolfsburg und Hildesheim. Fast 280 Kilo Wasserpfeifentabak hat der Zoll sichergestellt.

Die abendlichen Kontrollen von 14 Shisha-Bars seien mit Landespolizei, Ordnungsämtern und Feuerwehr erfolgt, teilt das Hauptzollamt Braunschweig mit. Auch ein Tabakspürhund war im Einsatz.

„Unser Spürhund Kelly ist dafür ausgebildet, Tabakverstecke zu finden – die Shisha-Bars selbst kann auch die menschliche Nase nicht verfehlen“, erklärte Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt die tierische Unterstützung durch den Göttinger Zollhund. Intensive Suche war in den meisten Fällen jedoch nicht erforderlich, denn zumeist lagerte der Wasserpfeifentabak in großen, geöffneten Dosen in den kleinen Küchen der Lokale. Augenscheinlich sollte dieser Tabak dann portionsweise an die Kunden verkauft werden. Das verhinderte der Zoll. In Wolfsburg wurden am Samstag insgesamt 138,65 Kilo Wasserpfeifentabak, am nächsten Tag in Hildesheim 140,28 Kilo sichergestellt. Allerdings entfallen davon etwa 80 Kilo allein auf ein Lokal. In keinem der Lokale konnte ordnungsgemäßer Umgang mit dem Wasserpfeifentabak festgestellt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Das gelte sogar für die Shisha-Bars, die aus den gleichen Gründen bereits in der Vergangenheit Besuch vom Zoll hatten.

Gelagerter Tabak.
Gelagerter Tabak. © Zoll

Der Zoll war aber nicht nur in tabaksteuerrechtlichen Angelegenheiten mit den Bars beschäftigt, sondern auch aufgrund seiner Aufgabe, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Hier sind in mehreren Fällen noch intensive Nachprüfungen erforderlich.

Im Fokus der anderen beteiligten Behörden standen insbesondere der Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, aber vor allem auch die Überwachung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft der Bars. Immer wieder erleiden Personen schwerste Kohlenmonoxidvergiftungen.

In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verbrauchsteuergefährdung – etwa falscher Lagerung, Einzelverkauf oder Verkauf über dem festgelegten Kleinverkaufspreis von Tabakwaren – können Bußgelder von jeweils bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Steuerrechtlich stellen auch die exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen Wasserpfeifenlokale werben, oft ein Problem dar: Jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen lässt die Tabaksteuer erneut entstehen. Zeigt man diesen Vorgang nicht sofort dem Zoll an, begeht man eine Steuerhinterziehung. Diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche Risiken zu beachten: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80 Zigaretten.