Jeder Zuschauer der Verhandlung wurde zweimal intensiv durchsucht

BRAUNSCHWEIG. Nach drei Stunden war der erste Prozesstag beendet. Der Angeklagte hat sich zur Tat geäußert, den Mord aber abgestritten: Er habe aus Notwehr gehandelt. Hintergrund war ein Streit über Bordell-Einnahmen.

Bis auf die Straße reicht die Schlange der Wartenden. Es ist 8.30 Uhr. Um 9 Uhr soll der Prozess im Landgericht beginnen. Nur hin und wieder geht es einen Schritt nach vorn, dann geschieht wieder minutenlang nichts.

Drinnen muss jeder zwei Kontrollen passieren. Das bedeutet: Justizwachtmeister und Polizeibeamte durchsuchen Taschen. Sie tasten jeden ab, schauen in die Schuhe. Der Personalausweis wird kopiert. Taschen und sonstiges Gepäck darf niemand mit in den Sitzungssaal nehmen.

Wozu der Aufwand? "Es gab Andeutungen, dass es zu gewalttätigen Übergriffen kommt", sagt Gerichtssprecher Ingo Groß. Die Kontrollen würden an allen Verhandlungstagen beibehalten.

9.50 Uhr: Etwa 80 Zuschauer sitzen im Saal, weitere 20 bekommen keinen Platz mehr. Richter Wilfried Knieriem eröffnet die Verhandlung. Es geht um den Tod eines türkischen Bordellbesitzes aus Bad Gandersheim. Er wurde im Februar in Vienenburg bei Goslar ermordet – und zwar mit einem Schuss und einem Messerstich. Sein Leichnam lag zerstückelt im Okerstausee. Ein Bruder des Opfers ist als Nebenkläger erschienen.

Angeklagt ist ein 46 Jahre alter Fleischermeister aus Vienenburg, der bis zu seiner Verhaftung auch ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Braunschweig war. Er wirkt ruhig, trägt ein blaues Hemd, schwarze Jeans. Über seinen Anwalt Michael Ebeling lässt er eine Erklärung vorlesen. Demnach soll sich die Tat so zugetragen haben:

Parallel zu seiner Fleischerei will er andersweitig Geld einsetzen und investiert 300 000 Euro in ein Bordell in Hildesheim. Besitzer ist das spätere Opfer. Das Problem an dem Geschäft: "Der versprochene monatliche Gewinn von 30 000 Euro blieb aus", sagt der Anwalt.

Bei einem Treffen am Abend des 20. Februar im Haus des Angeklagten kommt es deswegen zum Streit. Der Fleischer fordert seine Beteiligung zurück. Als der Bordellchef ihm mit Worten droht, nimmt er seinen Revolver und fordert ihn auf, zu gehen.

"Plötzlich zielte der andere aber auch mit einer Waffe auf ihn", so Anwalt Ebeling. Der Fleischer schießt – in Notwehr, wie er sagt – der Mann sackt im Bauch getroffen zusammen.

Im Glauben, der Bordellbesitzer sei tot, fährt der Angeklagte dessen Auto zu einem abgelegenen Parkplatz. Per Anhalter kehrt er zurück in seine Wohnung und sieht, dass der Bordellbesitzer eine neue Wunde an der Brust hat, die stark blutet. Er prüft den Puls: nichts.

Um nicht unter Mordverdacht zu geraten, will er die Leiche verschwinden lassen. Er trennt Kopf, Arme und Beine mit einem Messer ab, steckt alles in Plastiktüten und fährt zum Okerstausee. Dort versenkt er die Teile. "Nach der Rückkehr hat er dann zu Hause alles sauber gemacht und ist schlafen gegangen", sagt der Anwalt.

Ob sich der Angeklagte über diese Aussagen hinaus äußert, entscheidet er bis zur nächsten Sitzung am kommenden Montag.