SALZGITTER Siebenjähriger durfte im Supermarkt nicht auf die Personaltoilette und machte sich in die Hose

Wer beim Einkaufsbummel plötzlich "mal muss", kann auf einmal gewaltig unter Druck stehen. Die Pinkel-Problematik eskalierte für eine Familie aus Heere in einem Supermarkt in Salzgitter. "Die Kundentoilette war defekt, auf die Mitarbeitertoiletten durften wir erst, nachdem das Geschäft‘ unseres siebenjährigen Sohnes in die Hose ging", erzählt der empörte Familienvater.

Kinder könnten das nun mal noch nicht so steuern. Frage man vorher, müssten sie nicht, aber eine halbe Stunde später sei die Blase schlagartig voll, beschreibt die Mutter ein Phänomen, das Eltern kennen.

"Wiederholt mussten wir feststellen, dass uns in Geschäften ohne Kundentoilette, in denen wir einkauften, ein nötiger Toilettengang verweigert wurde", klagen die Eltern. Begründung: Die Mitarbeitertoiletten dürften von Fremden nicht benutzt werden. Als Nichtkunde habe man es dann noch schwerer, ein stilles Örtchen zu finden – auch mit Kind.

"Ich komme mir da immer wie ein Bittsteller vor", sagt der Vater. Natürlich gebe es auch viele Geschäfte, die über Kundentoiletten verfügten oder in "dringenden Fällen" mit Kind Zutritt zum Mitarbeiter-WC gewährten. Nur Pech, wenn der Drang übermächtig werde und man gerade nicht in so einem Geschäft sei.

"Persönlich finde ich, dass das kein guter Service ist. Schließlich bringen die Leute ihr Geld, da sollten sie auch aufs Klo dürfen", sagt Gabriele Peters von der Verbraucherzentrale Hannover. So drängend das Problem für Eltern mitunter sein mag, ein Rechtsanspruch auf Toilettenbenutzung in Geschäften bestehe nicht. Zwar müsse nach der niedersächsischen Bauordnung in Räumen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein, ob aber jemand die Personaltoilette freigebe, sei freigestellt. Auch könnten Laden- und Kneipenbesitzer frei entscheiden, ob sie Nichtkunden Zutritt zu ihren Toiletten gewähren.