Es sehe gut aus und sei pflegeleicht. Gleichwohl darf eine Braunschweigerin das Grab ihrer Eltern nicht überwiegend mit Kies gestalten. Grund: Die Friedhofsatzung des evangelischen Kirchenverbandes verbietet das Auftragen von Kies. Die Braunschweigerin klagte dagegen vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht. Gestern einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: 60 Prozent des Doppelgrabes müssen bepflanzt werden, auf 40 Prozent der Fläche duldet der Friedhofsträger den Granitkies.