Berlin. Hartz IV trotz Ersparnissen oder Eigenheim - geht das? Viele Empfänger der Sozialleistung fragen sich, wie hoch ihr Vermögen sein darf.

Viele Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV müssen jeden Cent der Auszahlung dreimal umdrehen, um über die Runden zu kommen. Der monatliche Regelsatz beträgt für einen alleinstehenden Erwachsenen im Jahr 2022 449 Euro.

Hartz IV wurde zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Alle Infos zum Bürgergeld finden Sie hier.

Unvorhergesehene Ausgaben wie Reparaturen oder notwendige Neuanschaffungen von technischen Geräten können schnell in eine finanzielle Notlage münden. Doch ist es eigentlich erlaubt, für solche Zwecke Rücklagen auf dem Konto zu haben?

Hartz IV: Hilfebedürftigkeit ist Voraussetzung

Bei dieser Frage kommt es auf die Höhe des Vermögens an - schließlich zählt Hilfebedürftigkeit zu den Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Webseite erklärt, ist eine Person dann hilfebedürftig, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Das Prinzip dahinter liegt auf der Hand: Wer aus besseren Zeiten noch mehrere teure Sportwagen in der Garage stehen hat, muss diese in der Regel verkaufen und von dem Erlös leben, bevor er Hartz IV beziehen darf.

Hartz IV: Was zählt alles als Vermögen?

Beim Wort Vermögen denken viele Menschen zunächst nur an Geld. Doch der Begriff ist weiter gefasst. Laut Bundesagentur für Arbeit fällt darunter alles, was der Empfänger besitzt und was "in Geld messbar" ist - sowohl im In- als auch Ausland. Folgende Punkte werden auf der Webseite aufgeführt:

  • Bargeld
  • Wertpapiere, Sparguthaben, Sparbriefe
  • Sachen (z.B. Schmuck, Autos)
  • Kapitallebensversicherungen
  • Eigentumswohnungen, Haus- und Grundeigentum

Das Jobcenter orientiert sich nicht nur an dem Vermögen der Empfänger, sondern auch an dem Vermögen der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft. Darunter fallen etwa Kinder oder Lebensgefährten, die mit dem Empfänger zusammenleben. Vermögen wird von der Arbeitsagentur dann als "verwertbar" bezeichnet, "wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann" - etwa durch Verkauf, Verbrauch oder Vermietung.

Hartz IV trotz Ersparnissen - ist das möglich? (Symbolbild)
Hartz IV trotz Ersparnissen - ist das möglich? (Symbolbild) © dpa | Patrick Pleul

Wie erfährt das Jobcenter vom Vermögen der Hartz-IV-Empfänger?

Sowohl Vermögen als auch Einkommen müssen in den Antragsunterlagen beim Jobcenter angegeben werden, heißt es im Merkblatt zu Arbeitslosengeld II/Sozialgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Was vom Vermögen berücksichtigt wird, entscheidet das Jobcenter nach gesetzlichen Vorschriften. Wer bei der Antragstellung Zweifel hat, sollte vorsichtshalber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Vorsätzlich erfolgte falsche oder unvollständige Angaben können als Betrug gewertet werden.

Hartz IV: In welcher Höhe ist Vermögen erlaubt?

Wer auf Hartz IV angewiesen ist, sollte aufgrund der Regelung zur Anrechnung von Vermögen nicht in Panik verfallen - nicht alles muss aufgebraucht oder hergegeben werden. Für Bezieher der Sozialleistungen gibt es wie für das Einkommen auch beim Vermögen bestimmte Freibeträge, die vom Jobcenter nicht angerechnet werden dürfen. Folge Punkte sind im Merkblatt aufgelistet:

  • 750 Euro für notwendige Anschaffungen als Freibetrag
  • 150 Euro pro Lebensjahr als Grundfreibetrag
  • Riester-Anlageformen als Altersvorsorge
  • Wenn eine Vermögenswertung vor Eintritt in den Ruhestand nicht möglich ist (sogenannter "Verwertungsausschluss"): Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr für sonstige Altersvorsorge

Wer innerhalb des Bezugszeitraums eine Erbschaft oder eine Schenkung erhält, muss diese als Einkommen beim Jobcenter melden.

Welche Sachen müssen nicht als Vermögen berücksichtigt werden?

Auch bestimmte Sachen werden vom Jobcenter nicht berücksichtigt - sie können also weiter im Besitz des Beziehers bleiben. Dazu zählen laut Merkblatt die folgenden Dinge:

  • "Angemessener" Hausrat und ein "angemessenes" Auto
  • Vermögensgegenstände für die Alterssicherung (bei Befreiung der Rentenversicherungspflicht)
  • Eine "angemessene" Eigentumswohnung oder ein "angemessenes" Hausgrundstück, wenn der Empfänger selbst darin wohnt
  • Vermögen zur baldigen Beschaffung oder zum Erhalt eines "angemessenen" Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Menschen
  • Sachen oder Rechte, "deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für die betroffene Person eine besondere Härte bedeuten würde"

Was unter "Angemessenheit" konkret zu verstehen ist, wird im Merkblatt nicht definiert. Bei Autos gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ein aktueller Verkehrswert von 7500 Euro als angemessen für Hartz-IV-Empfänger.

Hartz IV und Vermögen: Welche Ausnahme gilt durch Corona?

Der vereinfachte Zugang für neue Antragsteller der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2022 verlängert worden. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs muss das Vermögen nicht aufgebraucht werden, sofern es "nicht erheblich" ist. Insbesondere selbstgenutztes Wohneigentum zählt im Regelfall nicht als erhebliches Vermögen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.