Berlin. Eine echte Neuerung begleitet den Start des Bürgergeldes: Man kann es digital beantragen. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.

Zum 1. Januar 2023 löste das Bürgergeld die Hartz IV-Regelungen ab. Entscheidend sind die höheren Regelsätze, aber auch das angepasste Schonvermögen. Eine große Neuerung ist, dass Betroffene Leistungen online beantragen können: Über die Seite www.jobcenter.digital. Wir erklären Ihnen, wie das geht.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, mit der Freischaltung sei die Bundesregierung den Verpflichtungen des Onlinezugangsgesetzes fristgerecht nachgekommen. Er ist überzeugt, damit die Verwaltungsmodernisierung vorangetrieben zu haben. Die Seite kann nämlich auch für viele weitere Services genutzt werden:

  • Termine buchen
  • Bescheide abrufen
  • Dokumente nachreichen
  • Nachrichten senden

Online-Antrag soll Zeit- und Portokosten sparen

Die Änderung soll es Empfängerinnen und Empfänger leichter machen, den Antrag auf Unterstützung zeit- und ortsunabhängig zu stellen. Alle Antragsdaten und Nachweise können nun am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Für Unklarheiten soll es Hilfetexte mit Erklärungen während der gesamten Dateneingabe geben.

Der Online-Antrag soll Zeit und Portokosten sparen. In den meisten Jobcentern war zumindest das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags oder das Mitteilen von Veränderungen allerdings auch schon bisher elektronisch möglich.

Zudem gilt: Auch wenn der bundesweite Online-Zugang inzwischen freigeschaltet ist, bieten noch nicht alle Jobcenter den Service an. Er wird erst nach und nach flächendeckend eingeführt.

Können Neuanträge ebenfalls online gestellt werden?

Um das Bürgergeld neu zu beantragen, braucht es ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit. Dafür muss man entweder einen Termin beim Job- oder Neukundencenter vereinbaren oder sich online registrieren lassen. Für letzteres bedarf es einen Personalausweis mit Online-Funktion.

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Bei beiden Vorgehensweisen bekommen Antragsteller die benötigten Zugangsdaten für die Online-Dienstleistung. Liegt ein Benutzerkonto vor, ist lediglich eine Anmeldung unter jobcenter.digital nötig und der Antrag kann direkt gestartet werden. Das heißt: Der digitale Service kann sowohl für Erst- als auch für Weiterbewilligungsanträge genutzt werden.

Antrag auf Bürgergeld weiter in Papierform möglich

Wer seinen Antrag aber künftig weiterhin in Papierform einreichen möchte, kann dies auch tun. Es ist außerdem möglich, sich die Antragsunterlagen per Post zuschicken zu lassen.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • der ausgefüllte Antrag
  • Ausweis oder Reisepass / ggf. gültiger Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung
  • Unterlagen zu Einkommen aus Arbeit z.B. Arbeitsvertrag, Einkommensnachweis
  • Unterlagen zu weiterem Einkommen z.B. Kindergeld, Arbeitslosengeld
  • Unterlagen zur Miete

Es können noch weitere Nachweise benötigt werden. Spezifische Informationen bekommen Sie von Ihrem zuständigen Jobcenter. (rs)