Berlin. Wie viel Bürgergeld steht mir zu? Das können Sie mit einem Online-Rechner einfach ermitteln. Doch ein paar Dinge sollten Sie beachten.

Sie wollen wissen, wie viel Geld Menschen, die Bürgergeld beziehen, pro Monat erhalten? Oder Sie fragen sich, wie viel Bürgergeld Ihnen zustehen würde? Ganz einfach lässt sich das nicht berechnen, denn viele verschiedene Faktoren spielen eine Rolle. Doch verschiedene Online-Rechner schaffen für Abhilfe.

Bürgergeld-Rechner: Diese Informationen sind wichtig für die Berechnung

Einer davon ist der Bürgergeld-Rechner des Vereins für soziales Leben e.V.. Er braucht folgende Informationen, um den Anspruch auf das Bürgergeld zu berechnen:

  • Partnerschaft
  • Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt
  • Monatliche Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten
  • Besondere Lebensumstände wie Schwangerschaft
  • Monatliche Einkommen
  • Sonstige Einkommen z.B. Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss

Nicht nur die Anzahl der Kinder ist entscheidend, wenn es um die Berechnung geht – auch ihr Alter spielt eine Rolle. Je nachdem, wie alt die Kinder sind, gibt es unterschiedlich viel Geld. Für Kinder, die unter 5 Jahre alt sind, zahlt das Jobcenter 318 Euro im Monat. Für Minderjährige von 6 bis 13 Jahren gilt ein Grundbetrag von monatlich 348 Euro. Kinder, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, können mit 420 Euro im Monat rechnen.

Schwangerschaft unbedingt im Bürgergeld-Rechner angeben

Zusätzlich wird abgefragt, ob eine Schwangerschaft bei der Antragstellerin vorliegt. Das liegt daran, dass ab der 13. Schwangerschaftswoche werdende Mütter einen zusätzlichen Anspruch auf Unterstützung haben. Damit sollen besondere Kosten, die durch eine Schwangerschaft entstehen, abgedeckt werden. Durch diesen sogenannten Mehrbedarf gibt es 17 Prozent der Regelleistung zum Basis-Regelsatz dazu.

Neben dem eigenen monatlichen Einkommen vor der Arbeitslosigkeit ist auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin wichtig für die Berechnung. Außerdem müssen zusätzliche Einkünfte wie Kranken-, Eltern- und Kindergeld oder Ähnliches angegeben werden. Auch kann vermerkt werden, wenn eine kostenaufwendige Ernährung zum Beispiel auf Grund einer Krankheit nötig ist.