Berlin. Die Temperaturen fallen und die Heizungen werden hochgedreht. Hartz-IV-Empfänger können die Energiekosten jedoch nicht selbst tragen.

Menschen, die von Hartz IV leben, bleibt oft kein finanzieller Spielraum. Einige Kosten, etwa die Miete, werden daher bis zu einem bestimmten Betrag vom Jobcenter übernommen. Gleiches gilt auch für die Heizkosten. Wir beantworten, wie viel Geld das Jobcenter beisteuert und was passiert, wenn der Vermieter eine Nachzahlung fordert.

Hartz IV wurde zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Alle Infos zum Bürgergeld finden Sie hier.

Hartz IV: Diese Heizkosten übernimmt das Jobcenter

Neben dem Hartz-IV-Regelsatz, der die Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung oder Hygieneartikel decken soll, zahlt das Jobcenter auch bis zu einer gewissen Höhe Miete und Heizkosten der Sozialleistungsempfängerinnen und -emfpänger.

"Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall an, wie viel das Jobcenter von den Heizkosten übernimmt", erklärt Volker Gerloff, Fachanwalt für Sozialrecht, unserer Redaktion. Als Maßstab gelte jedoch der bundesweite Heizspiegel – sofern die jeweils zuständige Kommune keine eigene Erhebung gemacht hat.

Der vom Bundesumweltministerium geförderte Heizspiegel zeigt an, wie viel Energie je nach Wohnort in vergleichbaren Gebäuden durchschnittlich verbraucht wird. Gerloff: "Bis zu dieser Höhe übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten."

Hartz IV: Wer zahlt die Heizkostennachzahlung?

Fällt die Rechnung allerdings höher aus oder fordert der Vermieter eine Heizkostennachzahlung, die über dem Spiegel liegt, kann das Ärger bedeuten. Fachanwalt Gerloff zufolge kann das Amt dann davon ausgehen, dass der Energieverbrauch nicht angemessen ist. Er erklärt jedoch auch: "Die Behörde darf nicht einfach so das Geld kürzen und den Hartz-IV-Empfänger auf seinen Rechnungen sitzen lassen."

Sie könne aber zum Beispiel verlangen, dass die Betroffenen ihre Kosten innerhalb der nächsten sechs Monate absenken. Allerdings muss das Amt dies dem betroffenen Hartz-IV-Beziehenden schriftlich mitteilen. Lesen Sie auch: Geheime Vermögen: So ehrlich sind Hartz-IV-Empfänger

Hartz IV: Zu Hoch – Jobcenter will Heizkosten nicht tragen

Der Leistungsempfänger hat aber selbst dann immer noch Handlungsspielraum. Auf das Schreiben vom Jobcenter kann er schriftlich entgegnen, warum es so viel heizen muss – weil etwa die Wohnung unsaniert ist oder der Winter besonders kalt war.

"Generell müssen Hartz-IV-Beziehende mehr heizen, weil sie meist den ganzen Tag zu Hause sind, statt im Büro zu sitzen", sagt Gerloff. Wenn das Amt eine Begründung jedoch nicht akzeptiert und in einem neuen Bewilligungsbescheid die Übernahme der Heizkosten heruntersetzt, kann der Beziehende immer noch Widerspruch einlegen. Der Anwalt: "Aber Vorsicht: Der Widerspruch darf zwar formlos sein, muss jedoch handschriftlich unterschrieben werden."

Nur sehr selten lenke das Jobcenter in diesen Fällen nicht ein und der Betroffene müsse selbst zahlen. Und es gibt auch andere Möglichkeiten: "Ich hatte mal einen Fall, da hat das Jobcenter dann einen Heizberater vorbeigeschickt, um der Familie zu erklären, wie man richtig heizt", so Gerloff. (jtb)

Der Artikel "Hartz IV: Heizkosten – Wie viel übernimmt das Jobcenter?" erschien zuerst auf morgenpost.de.