Berlin. Der NRW-Landesverband der SPD fordert beim Werbeverbot für Abtreibungen eine Gewissensentscheidung. Andrea Nahles lehnt diesen Weg ab.

Andrea Nahles hat es nicht leicht. Jetzt muss sogar der Herbst, der kalendarisch immerhin bis zum 21. Dezember andauert, bis zum Januar verlängert werden, damit die SPD-Vorsitzende aus dem Schlamassel beim umkämpften Werbeverbot für Abtreibungen heil herauskommt. Die Parteispitze hatte versprochen, eine Abschaffung oder Lockerung des Paragrafen 219a bis zum „Herbst“ mit CDU/CSU zu erreichen.

Der Chef der NRW-SPD, Sebastian Hartmann, warnte am Dienstag, wieder einen schwammigen Koalitionskompromiss zu vereinbaren. „Selbstverständlich sollte man das frei geben, als Gewissensentscheidung“, sagte Hartmann. Das würde bedeuten, dass SPD-Abgeordnete im Bundestag zusammen mit der Opposition von Grünen, FDP und Linker stimmen und das Werbeverbot kippen könnten.

Barley, Giffey und Spahn wollen Lösungsidee vorstellen

Nahles lehnt diesen Weg ab. „Weil wir in einer Koalition sind und wir verabredet haben, dass wir gemeinsam abstimmen“, sagte sie. In der Fraktionssitzung setzte sie durch, dass der Gesetzesvorschlag geprüft und im Januar zur Abstimmung gestellt werde.

Nach Informationen unserer Redaktion wollen die federführenden Minister Katarina Barley (Justiz), Franziska Giffey (Familie/beide SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an diesem Mittwoch in Berlin eine Art „Lösungskorridor“ vorstellen. Wichtig für CDU und CSU ist, dass darin das Werbeverbot nicht relativiert wird.

Bald offizielle Listen mit Ärzten, die Abtreibungen anbieten?

Darauf besteht auch die neue, katholische CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, die bei § 219a keinen Ärger mit Wertkonservativen in der Union haben will. Auf Wunsch der SPD soll es aber eine „Klarstellung“ im Gesetz geben, damit betroffene Ärzte nicht vor den Kadi gezogen werden. Zusätzlich könnte es künftig behördlich abgesegnete Listen mit jenen Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Durch diese Listen könnten sich betroffene Frauen im Internet informieren, während die Ärzte sicher sein könnten, nicht gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches zu verstoßen. Danach drohen Ärzten bislang bis zu zwei Jahre Haft, wenn sie in „grob anstößiger Weise“ oder aus kommerziellem Interesse für Abtreibungen werben. Eine Gießener Ärztin war verurteilt worden, weil sie im Internet Infos angeboten hatte.

FDP-Chef Lindner will SPD-Dilemma ausnutzen

Mehrere SPD-Abgeordnete kritisierten am Rande des Fraktionstreffens, der erste Fehler sei es gewesen, das Thema § 219a so groß werden zu lassen. Viele Bürger interessiere das nicht. Nun aber lasse Nahles die Chance verstreichen, sich von der Union ohne großes Risiko abzugrenzen. Im Koalitionsvertrag ist der § 219a nicht erwähnt. FDP-Chef Christian Lindner will das Dilemma der SPD ausnutzen. Am Donnerstag soll im Bundestag abgestimmt werden.