Mainz. Hat Ali B. Susanna vergewaltigt und umgebracht? Und wie konnte er flüchten? Im dem Fall gibt es viele Fragen – wir beantworten sie.
Im Fall der getöteten Susanna aus Wiebaden werden immer mehr Details zu der Tat und dem mutmaßlichen Täter Ali B. bekannt. Dieser sitzt in Untersuchungshaft und wurde bereits befragt. Ihm werden Mord und Vergewaltigung vorgeworfen.
Doch obwohl Ali B. gefasst ist und auch ausgesagt hat, gibt es noch viele Fragen in dem Fall. Wir geben Antworten auf die dringendsten Fragen:
Hat der Verdächtige Ali B. die Tat gestanden?
Ali B. ist nach seiner Flucht in den Irak festgenommen und nach Wiesbaden gebracht worden. Dort wurde er am Sonntag stundenlang von einer Ermittlungsrichterin befragt. Dabei hat Ali B. gestanden, die 14-jährige Susanna getötet zu haben. Eine Vergewaltigung bestreitet er jedoch.
Nach eigenen Angaben habe er das Mädchen umgebracht, weil er fürchtete, Susanna könnte ihn der Polizei melden und ihn für eine Verletzung im Gesicht verantwortlich machen.
Kannten sich Susanna und Ali B.?
Ja, Susanna soll Kontakt zu einem Bruder von Ali B. gehabt haben. Sie habe sich nach Angaben der Ermittler eine Beziehung zu diesem Bruder vorstellen können. Deshalb sei die 14-Jährige auch mehrfach in der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden gewesen, in der Ali B. mit seiner Familie lebte. Dort hatte sie auch Kontakt zu dem Hauptverdächtigen.
Wut und Trauer nach dem Mord an Susanna
Warum wurde Susannas Leiche erst so spät gefunden?
Zwischen einem Hinweis auf Susannas Tod und dem Fund der Leiche ist über eine Woche vergangen. Die Hinweisgeberin sei im Urlaub gewesen und wurde deshalb nicht sofort von der Polizei befragt, sagen die Ermittler.
Bringen Spuren vom Tatort noch weitere Erkenntnisse in dem Fall?
An dem Fundort von Susannas Leiche wurden DNA-Spuren und andere Hinweise gesichert. Die Behörden wollen daraus Rückschlüsse auf den Täter und den Tathergang ziehen. Ein Problem könnte jedoch die lange Zeit zwischen Tod und Auffinden der Leiche sein. Nach einer relativ langen Zeit von über einer Woche könnten einige Spuren nicht mehr aussagekräftig sein.
Wie konnte Ali B. ausreisen?
Im Prinzip lässt sich Ali B.s Flucht in den Irak auch mit der Zeitverzögerung zwischen den ersten Hinweisen auf Susannas Tod und dem Auffinden der Leiche erklären. So ist Ali B. ausgereist, bevor er von den Behörden zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Bei der Ausreise vom Flughafen Düsseldorf lag also kein Hinweis darauf vor, dass Ali B. festgehalten werden müsste.
Die Familie von Ali B. soll bei der Ausreise Flugtickets genutzt haben, auf denen andere Namen standen als auf den Aufenthaltsgenehmigungen und den Ausweisen. Bei der Ausreise aus dem Schengen-Raum – in diesem Fall zunächst in die Türkei – überprüft die Bundespolizei die Ausweise der Reisenden. Die waren ohne Beanstandung.
Es gab aber keinen Abgleich mit den Bordkarten. Ein solcher Vergleich kann nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverbands der Luftverkehrswirtschaft am Check-In vorgenommen werden, wenn es für das Zielland entsprechende Vorgaben gibt. Im Fall der Türkei war das aber nicht vorgeschrieben.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Ermittler werden die Ergebnisse der Obduktion von Susannas Leiche und der Spuren vom Tatort abwarten. Je nach Auslastung der Gerichtsmedizin können jedoch gerade toxikologische Untersuchungen erst nach mehreren Wochen vorliegen – das betrifft zum Beispiel auch Drogentests.
Zudem dürfte die Befragung von Ali B. weitergehen. Auch die Aussagen von weiteren Zeugen werden ausgewertet. (ac/dpa)