Berlin. Zum Jahreswechsel wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt. Darauf haben mehr Menschen Anspruch. Prüfen Sie, ob Sie dazu gehören.

Seit Jahresbeginn gibt es das Bürgergeld. Es ersetzt das Sozialgeld und das Arbeitslosengeld zwei, beziehungsweise Hartz IV. Es ist also eine neue Grundsicherung, die sich aus Steuergeldern finanziert.

Für Alleinstehende ist der Regelsatz gegenüber Hartz IV (449 Euro) leicht gestiegen. Sie erhalten ab Januar bis zu 502 Euro im Monat. Für Kinder gibt es zusätzliche Leistungen, die sich am Alter des Kindes orientieren. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Unterschieden zu Hartz IV.

Jobcenter-Bescheid vergleichen – mit diesen Rechnern klappt es

Das wirkt sich auch darauf aus, wer überhaupt berechtigt ist, das Bürgergeld zu beziehen. Fall Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zu den möglichen Empfängern gehören, gibt es einige Rechner im Internet die helfen sollen.

So bietet jetzt auch die Stiftung Warentest einen neuen Bürgergeldrechner an. Das Ergebnis bekommen Sie, nachdem Sie ihre Daten eintragen haben, direkt ausgespuckt. Auch der Verein für soziales Leben und die Caritas bieten Onlinerechner an. Die Rechner berücksichtigen dabei die Lebenssituation aller potentiellen Empfänger – auch in einer Bedarfsgemeinschaft. Bei Caritas und beim Verein für soziales Leben werden neben dem Erwerbseinkommen auch weitere Einkünfte, etwa Unterhalt oder Kindergeld, gesondert berücksichtigt.

Das berücksichtigt der Rechner von Stiftung Warentest:

  • Bedarfsgemeinschaft oder Alleinstehend
  • Aufwendungen für die Miete
  • Heizkosten
  • Erwerbseinkommen
  • Erwerbseinkommen des Partners
  • Kinder und ggf. deren Erwerbseinkommen

Die Rechner richten sich grundsätzlich an Menschen, die einen Anspruch auf Bürgergeld prüfen wollen. Sie können aber auch genutzt werden, um den Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters zu überprüfen. Die Caritas bietet darüber hinaus einen Telefonservice für allgemeine Sozialberatung und Armutsfragen an. (lro)