Berlin. Beim Bürgergeld gibt es Sanktionen. Wann Leistungen gekürzt werden, wie hoch die Sanktionen sind und wie lange sie maximal gelten.

Seit dem 1. Januar gibt es das Bürgergeld. Ein großer Streitpunkt vor der Einführung waren die Sanktionen. Doch worauf haben sich die Parteien nun geeinigt? Welche Sanktionen gelten beim Bürgergeld?

Wann müssen Bürgergeld-Empfänger mit Sanktionen rechnen?

Beim Bürgergeld drohen Sanktionen, wenn man bestimmten Pflichten nicht nachkommt. Zum einen die Verletzung der Meldepflicht, etwa, wenn ein vereinbarter Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen wird. Zum anderen die Verletzung der Mitwirkungspflicht. Diese verletzt etwa, wer die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, Aus- oder Fortbildung ablehnt.

Nicht gemindert werden Kosten für Unterkunft und Heizung. Ursprünglich plante die Ampel, die Sanktionen für ein halbes Jahr auszusetzen, die Union war dagegen. Daher müssen Empfängerinnen und Empfänger nun vom ersten Tag an ihren Pflichten nachgehen, um nicht abgestraft zu werden.

Bürgergeld: Wie hoch fallen die Sanktionen aus?

Bei einer ersten Pflichtverletzung werden die Leistungen um zehn Prozent gesenkt. Folgt innerhalb eines Jahres eine weitere Verletzung sind es 20 Prozent, bei nochmaligen Verstoß sogar 30 Prozent. Und: Mehr als 30 Prozent dürfen Beziehenden nicht gestrichen werden. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind Leistungsminderungen über 30 Prozent nicht zulässig.

Wie lange dauern die Sanktionen an?

Auch bei der Dauer gibt es – wie bei der Höhe der Sanktionen – eine Staffelung. Eine Kürzung von zehn Prozent dauert einen Monat an, bei 20 Prozent sind es zwei Monate und bei 30 Prozent sind es drei Monate.

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