Berlin. Wer Bürgergeld in Anspruch nehmen will, darf kein zu hohes Schonvermögen besitzen. Das steckt dahinter und so hoch fällt es aus.

Zu einem Schonvermögen zählt beim Bürgergeld laut Bundesagentur für Arbeit alles, was Empfängerinnen und Empfänger besitzen und was in Geld messbar ist. Daraus errechnet sich die Summe, die Beziehende besitzen dürfen, ohne dass es sich auf die Höhe der Bezüge auswirkt. Doch wie hoch darf diese Summe ausfallen?

Bürgergeld: So hoch ist der Freibetrag

Der Freibetrag beim Bürgergeld beträgt pro Person eine Summe von 15.000 Euro. Zudem gibt es eine einjährige Karenzzeit, in der noch höhere Vermögensgrenzen gelten.

Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld?

Konkret gibt es während der einjährigen Karenzzeit ein Schonvermögen von 40.000 Euro. Wer diese Grenze nicht überschreitet, hat Anspruch auf das Bürgergel. Leben mehrere Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, etwa in einer Familie, gilt der Betrag nur für die erste Person. Für jede weitere kommen 15.000 Euro dazu. Für eine Familie mit vier Personen würde sich zum Beispiel ein Betrag von 85.000 Euro ergeben. Lesen Sie dazu: Lohnt sich arbeiten beim Bürgergeld noch? Wir haben es berechnet (nfz/mit dpa)