Die Klage des Altkanzlers ist nicht ohne Chance. Was auch immer man von Schröder hält – auch er hat das Recht auf ein faires Verfahren.

Jetzt will es der Altkanzler aber wissen. Mit seiner Klage gegen den Beschluss des Bundestags, ihm das Altkanzlerbüro und die Mitarbeiter zu nehmen, hat Gerhard Schröder für neue Empörungswellen gesorgt. „Der Putinfreund und Steuergeld-Abgreifer, wie kann der nur?“, heißt es jetzt. Aber ganz so leicht darf es sich die Politik nicht machen.

Egal wie man zu Schröder steht – auch er hat das Recht auf ein sauberes Verfahren. Schon vor Monaten hatte Schröder Kontakt mit dem Bundestag aufgenommen, um eine Regelung zu finden. Das Gesprächsangebot stieß auf taube Ohren.

Gerhard Schröder: Ohne Erfolgschancen würde der Altkanzler nicht klagen

Jetzt klagt der Jurist Gerhard Schröder, und der alte Fuchs würde es sicher nicht tun, wenn er nicht eine gute Chance wittern würde, Büro und Leute zu behalten. Schon bei der SPD-Basis hatte er die richtige Witterung. Nicht einmal eine Rüge hat das Schiedsgericht im Unterbezirk Hannover gegen den Altkanzler ausgesprochen. Das war ein Sieg Schröders gegen die Parteispitze. Jetzt könnte er auch gegen den Bundestag gewinnen.

Es ist offensichtlich, dass das Verfahren zur Entziehung der Pfründe eher von – durchaus berechtigter – Empörung als von juristischem Sachverstand geleitet wurde. Empörung allein reicht aber nicht. Dass der Altkanzler nicht gehört wurde, dass der Kanzleramtsminister ein Gespräch verweigert hat und dass Schröder alle Beschlüsse aus den Medien erfahren hat, ist ein Stockfehler, der sich bitter rächen kann. Lesen Sie auch: Treffen mit Putin: Schröder für Betrieb von Nord Stream 2

Gut möglich, dass Gerhard Schröder am Ende recht bekommt und der Steuerzahler weiter für den ehemaligen Bundeskanzler und das SPD-Mitglied Mitarbeiter und Büro zahlen muss. Wenn es so kommt, ist nicht nur der Altkanzler blamiert.