Berlin. Ab September wird die Energiepreispauschale ausgezahlt. Sie wurden vergessen? Tipps, was Sie tun können, um die 300 Euro zu erhalten.

Die stark gestiegenen Energiepreise im Ukraine-Krieg sowie die Inflation belasten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland schwer. Deshalb hat die Bundesregierung zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um sie finanziell zu entlasten. Dazu gehört auch, dass allen einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt wird. Das Geld soll ab September 2022 überwiesen werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie fest damit rechnen können, am 1. des Monats mehr Geld auf dem Konto zu haben. Denn bei dem Energiebonus gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Wir erklären, was Sie tun können, wenn der Zuschuss nicht bei Ihnen ankommt.

Energiepreispauschale nicht bekommen: Mögliche Gründe

Arbeitnehmende, die ein aktives Beschäftigungsverhältnis haben, erhalten die Energiepreispauschale über ihre Lohnabrechnung. Auf der Abrechnung sollte die Pauschale als „sonstiger Bezug“ aufgeführt werden und auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 sollte die Energiepreispauschale als „Einmalbezug“ (kurz „E“) vermerkt werden. Lesen Sie auch: Rente: 300 Euro Energiebonus – So bekommen ihn auch Rentner

Falls Sie mit Ihrer Abrechnung im September keine Energiepreispauschale erhalten haben, obwohl Sie anspruchsberechtigt sind, kann es laut Bundesfinanzministerium mehrere Ursachen dafür geben:

  1. Sie erhalten die Energiepreispauschale zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Arbeitgeber.
  2. Sie sind geringfügig beschäftigt und haben vergessen, die Bestätigung bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen.
  3. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben.
  4. Sie haben nach dem 01.09.2022 ein Beschäftigungsverhältnis begonnen.
  5. Ihr Arbeitgeber hat mit jährlichem Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung verzichtet.
  6. Sie sind nur kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft.

Energiepauschale nicht erhalten: Was Sie tun können

Im Fall von Punkt 1 heißt es somit, geduldig sein. Sie sollten das Geld zu einem späteren Zeitpunkt erhalten – in der Regel jedoch im Jahr 2022 oder spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung.

Doch gibt es auch Fälle, da wird die Energiepreispauschale gar nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt. Im Fall von den Punkten 3 bis 6 müssen Sie eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben und bekommen dann den Zuschuss.

Wenn Sie Minijobber sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung zukommen lassen, dass dieses Arbeitsverhältnis Ihr Haupt-Arbeitsverhältnis ist. Nur dann können Sie die Energiepreispauschale erhalten. Haben Sie die Bestätigung, wie in Punkt 2 erwähnt, vergessen, können Sie die Pauschale auch über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Mehr zum Thema: Tipps: Energiepauschale für Rentner, Minijobber & Studenten

Sollten Sie dennoch unsicher sein, wie die Auszahlung in ihrem speziellen Beschäftigungsverhältnis abläuft, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.