Mordfall Susanna: Anzeige gegen Chef der Bundespolizei
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Bagdad. War die Rückführung des Mordverdächtigen Ali B. aus dem Irak nach Frankfurt legal? Ein Jurist meint: Nein – und stellt Strafanzeige.
Ein Rechtsanwalt hat laut einem Medienbericht wegen der Rückführung des Mordverdächtigen Ali B. aus dem Irak Strafanzeige gegen den Chef der Bundespolizei gestellt. Wie „Spiegel Online“ berichtet, hat der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke Dieter Romann wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung angezeigt.
Anwalt Sprafke stellt dem Bericht zufolge die Rechtmäßigkeit der Aktion in Frage: Es hätten weder ein internationaler Haftbefehl noch ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland vorgelegen, heißt es. Deshalb hätten die „freiheitsentziehenden Maßnahmen“ gegen den Mordverdächtigen keine legale Grundlage gehabt.
„Spiegel Online“ berichtet, die Bundespolizei und die Bundesregierung verträten den Standpunkt, die Abholung Ali B.s aus der Autonomen Kurdenregion im Nordirak sei rechtlich eine Abschiebung gewesen. Auf der anderen Seite wahre das Bundesinnenministerium Distanz zu Romann: Eine Sprecherin sagte dem Portal, die Aktion sei abgelaufen, ohne dass Innenminister Seehofer (CSU) informiert worden sei.
Dem Bericht zufolge widersprach die Bundespolizei dieser Darstellung: Sowohl der Innenminister als auch der zuständige Staatssekretär seien „laufend“ über die Maßnahmen informiert gewesen. Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hat dem „Spiegel Online“ den Eingang der Anzeige bestätigt. Sie werde an die Staatsanwaltschaft Potsdam weitergeleitet, in deren Gebiet das Präsidium der Bundespolizei liegt.
Wut und Trauer nach dem Mord an Susanna
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Auch irakische Regierung sieht Rechtsverstoß
Die irakische Regierung kritisierte die Übergabe Ali B. an Deutschland ebenfalls als Rechtsverstoß. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen, teilte das Außenministerium in Bagdad am Mittwochmorgen mit. Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten. (moi/dpa)