Berlin. Die Ampel-Koalition will das Namensrecht anpassen. Das würde die Gesetze in Deutschland flexibler machen. Was bislang erlaubt ist.

Wenn zwei Menschen heiraten, bedeutet das meist, dass einer der Eheleute seinen eigenen Nachnamen aufgibt. Bei heterosexuellen Paaren ist das noch immer häufig die Frau. Nur sechs Prozent aller Paare entscheiden sich dafür, ihren Namen anzunehmen. Doch was, wenn der neue Name nicht gefällt oder man aus anderen Gründen am eigenen Nachnamen hängt?

Bislang gibt es in Deutschland lediglich zwei Auswege. Der erste ist simpel: Beide behalten nach der Heirat ihren jeweiligen Nachnamen. Ein gemeinsamer Nachname ist für die Eheschließung keine Voraussetzung. Dafür entschieden sich laut einer Studie der Gesellschaft für deutsche Sprache aus 2018 immerhin zwölf Prozent aller Paare. Die zweite Möglichkeit ist der Doppelname. Wenn also beispielsweise Frau Huber (die Frau von Herrn Müller) nach der Heirat ihren eigenen Namen nicht gänzlich aufgeben möchte, kann sie sich Frau Huber-Müller nennen – umgekehrt gilt das auch für Herrn Müller.

Anders als viele Leute glauben, ist dabei völlig egal, ob der Geburtsname hinten oder vorne steht. Huber-Müller ist genauso erlaubt wie Müller-Huber. Allerdings darf nur einer der Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Der andere behält seinen Namen. Auch interessant: Wilde Ehe: Was unverheiratete Paare regeln sollten

Familienname: Kompliziert wird es, wenn Kinder kommen

Sollte das Paar gemeinsame Kinder bekommen, droht der nächste Streit: Denn spätestens jetzt muss sich das Paar auf einen Familiennamen einigen, den dann auch die Kinder tragen werden. Der Familienname darf kein Doppelname sein. Entscheidet sich also einer der Eheleute für einen Doppelnamen, heißt das auch, dass dieser nicht an die Kinder weitergegeben werden kann und diese so heißen, wie der Ehepartner oder die Partnerin mit dem einfachen Namen.

Und als wäre das alles nicht schon kompliziert genug, gibt es natürlich eine Ausnahme: Dann nämlich, wenn einer der beiden bereits vor der Ehe einen Doppelnamen trägt. In diesem Fall kann der Doppelname zum Ehenamen werden. Der Partner mit dem einfachen Namen muss dabei seinen Namen aufgeben, denn eine Aneinanderreihung von drei Namen ist nicht erlaubt. So wird ein Doppelname dann auch an Kinder weitergegeben.

"Meshing": Ehepartner sollen sich neuen Namen geben können

Wichtig zu wissen: Haben Sie eine Entscheidung getroffen, ist diese nicht unwiderruflich. Sie können also auch Wochen, Monate oder Jahre nach der Hochzeit noch Änderungen vornehmen und zum Beispiel einen gemeinsamen Nachnamen annehmen, für einen der Partner einen Doppelnamen einführen oder einen solchen wieder ablegen. Lediglich einen gemeinsamen Namen wieder in den Geburtsnamen zu ändern ist schwierig – dafür muss ein triftiger Grund vorliegen.

So kann im Falle einer Scheidung oder wenn der Ehepartner verstirbt der angenommene Name wieder abgelegt werden. Der Wechsel zurück zum Geburtsnamen oder zum Namen eines neuen Partners bei einer zweiten Heirat sind dann wieder möglich. Der Name der eventuell gemeinsamen Kinder muss jedoch bestehen bleiben.

Davon abgesehen ist das Namensrecht bislang wenig flexibel. Das könnte sich jedoch durch eine Reform bald ändern. Künftig sollen auch Kinder einen Doppelnamen annehmen dürfen. Auch das "Meshing", also das Verschmelzen von Namen, soll erlaubt werden. Aus Herrn Müller und Frau Huber könnten dann die Hüllers werden. (lro)

Lesen Sie auch: Saukel, Haluch, Lindfeldt: Politik streitet über Namensrecht