Berlin. Sollen Nachnamen bei der Heirat verschmolzen werden dürfen? Der Vorschlag der Grünen wird heftig diskutiert - und hat Comedy-Potenzial.

Die US-Promis tun es schön längst: Aus Jennifer Lopez und Ben Affleck wurde „Bennifer“. Aus Kim Kardashian und Kanye West „Kimye“. Die Spitznamen wurden, wohlgemerkt, bislang meist von der Klatsch-Presse vergeben. Aber soll auch in Deutschland aus Frau Wagner und Herrn Bauer Familie „Wauer“ werden können? Ja, zumindest wenn es um die Grünen geht. Und zwar ganz offiziell.

„Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant“, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Welt“. Nach einer Hochzeit könnte so anstatt des Doppelnamens Wagner-Bauer der neue Name Wauer entstehen.

Was sich zunächst skurril anhört, ist in anderen Ländern bereits üblich. Großbritannien praktiziert das sogenannte Meshing schon länger. Hier hätten aus Fußball-Star David Beckham und seiner Frau Victoria, deren Geburtsname Adams lautet, die „Beckdams“werden können. Das prominente Paar entschied sich jedoch bekanntlich dagegen.

Bundesjustizminister will mehr Entscheidungsspielraum für Ehepaare

Auch in Deutschland hat ein liberaleres Namensrecht viele Befürworter. Zwar will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Ehepaaren künftig mehr Entscheidungsspielraum bieten, allerdings nur bei der Wahl eines Doppelnamens. „Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Es sei höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen.

Selbst ein gemeinsamer Doppelname ist bislang nicht erlaubt – geschweige denn ein Meshing von Nachnamen. Zwar kann ein Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen. Dass Herr Bauer und Frau Wagner nach der Eheschließung beide Bauer-Wagner heißen und diesen Namen an die gemeinsamen Kinder weitergeben, ist aber nicht möglich.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und seine Frau Franca Lehfeldt haben erst vergangenes Jahr geheiratet: Hätten sie sich vielleicht für ein Meshing ihrer Nachnamen entschieden?
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und seine Frau Franca Lehfeldt haben erst vergangenes Jahr geheiratet: Hätten sie sich vielleicht für ein Meshing ihrer Nachnamen entschieden? © dpa | Axel Heimken

Dringenden Handlungsbedarf sieht Buschmann vor allem im Hinblick auf Scheidungskinder. „Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt“, sagt der Justizminister. In so einer Situation könne auch das Kind ein Interesse haben, seinen Familiennamen zu ändern - „das geltende Recht ist auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt“, findet Buschmann. Und er verspricht: „Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen.“

Kann Namens-Meshing die Lösung sein?

Ob Namens-Meshing allerdings die Lösung sein wird? Durchaus fraglich, obwohl es auch in der Politik einige prominente Paare gibt, die eine Verschmelzung der Nachnamen bei der Heirat womöglich in Betracht gezogen hätten: Aus Robert Habeck und Ehefrau Andrea Paluch wären womöglich Familie „Haluch“, Christian Lindner und Franca Lehfeldt die „Lindfeldts“ und aus Angela Merkel und Joachim Sauer vielleicht Familie „Saukel“ gworden.

Trotzdem: Aus gut unterrichteten Kreisen heißt es, dass das sogenannte Meshing in dem Gesetzentwurf für eine Reform des Namensrechts nicht vorkommen wird. Zu weit entfernt von der deutschen Namenskultur sei es, und auch nicht wirklich zielführend. Ehepaare sollen sich aber wohl künftig aussuchen dürfen, ob sie ihren Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen wollen.

Einige wenige werden in Deutschland künftig ihren Nachnamen zumindest ein wenig abändern dürfen. Der Plan des Bundesjustizministers: Um besonderen namensrechtlichen Traditionen Rechnung zu tragen, sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Konkret geht es dabei um Suffixe, die dem Familiennamen von Frauen angefügt werden. Verheiratete Frauen hängen ihrem Nachnamen üblicherweise ein -owa an, seltener ein -ina.