Berlin. Wenn am heutigen Montag wegen des Streiks der öffentliche Verkehr stillsteht, wird der Schulweg zur Herausforderung. Was gilt dann?

  • Der Mega-Streik am heutigen Montag (27. März) legt Nah- und Fernverkehr lahm
  • Kinder sind trotz des Streiks schulpflichtig und müssen in der Schule erscheinen
  • In einigen Bundesländer wie Baden-Württemberg gelten Ausnahmen

Der Mega-Streik am heutigen Montag (27. März) hat auch Folgen für Millionen Schüler in Deutschland, die nicht in die Schule kommen, weil viele Busse und Bahnen stehenbleiben. Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) legen den Verkehr in Deutschland mit einem großangelegten Warnstreik lahm. Betroffen sind davon neben dem Nah- und Fernverkehr auch die meisten deutschen Flughäfen sowie Wasserstraßen, Häfen und Autobahnen.

Für Schülerinnen und Schüler, die normalerweise mit Bahn und Bus zum Unterricht fahren, wird der Streik zum Problem. Zu Hause bleiben dürfen schulpflichtige Kinder allerdings auch nicht einfach so – einige Bundesländer haben allerdings bereits Ausnahmen angekündigt. Welche Regeln gelten wo? Der Überblick.

Mega-Streik am heutigen Montag: Müssen Schülerinnen und Schüler zum Unterricht?

Grundsätzlich ist die Regel: Der Streik ändert nichts an der staatlich angeordneten Schulpflicht. Auch Schulkinder, die normalerweise mit den öffentlichen Nah- oder Regionalverkehr in die Schule fahren, dürfen beim Streik nicht einfach zu Hause bleiben.

Allerdings kann jede Schule selbst entscheiden, ob sie die Schülerinnen und Schüler für den Tag vom Unterricht befreit. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn viele der Kinder auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu kommen – beispielsweise im ländlichen Raum.

Das heißt: Wenn die Schule nichts anderes vorgibt, müssen Schülerinnen und Schüler oder Eltern eigenständig Alternativen für den Schulweg finden. Eine Lösung könnten dann etwa Fahrgemeinschaften oder Elterntaxis bieten.

Streik am Montag in Baden-Württemberg: Kinder dürfen zuhause bleiben

In einigen Bundesländern haben die Kultusministerien aufgrund des Streiks Ausnahmen angekündigt. So wurde beispielsweise in Baden-Württemberg die Anwesenheitspflicht gelockert: Hier dürfen Schülerinnen und Schüler nach Auskunft des baden-württembergischen Kultusministeriums dem Präsenzunterricht fernbleiben, wenn sie es heute wegen des Streiks nicht zum Unterricht schaffen. Grundsätzlich finde der Unterricht jedoch statt. Es gilt außerdem: In jedem Fall muss die Schule informiert werden, wenn Schülerinnen und Schüler nicht erscheinen.

Regeln in Bayern

Eine solche Regelung gebe es laut dem bayerischen Kultusminister Michael Piazolo auch in Bayern. Die Schule müsse "in jedem Fall informiert werden", sagte er am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Der reguläre Unterricht findet am Montag statt, viele kämen schließlich mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule.

Hessen

Das hessische Kultusministerium wies am Freitag daraufhin, dass trotz der Arbeitsniederlegung weiterhin die Schulpflicht gelte. Ein Sprecher betonte allerdings auch: "Können die Kinder im Fall von Ausfällen öffentlicher Verkehrsmittel nicht mit dem Auto gefahren werden oder anderweitig in die Schule kommen, ist das Nichterscheinen im Unterricht entschuldigt". Dafür würden die üblichen Meldewege gelten.

Brandenburg

Auch an den Brandenburger Schulen soll der Unterricht nach Plan laufen. Allerdings könnten sich Schülerinnen und Schüler, die auf den Schülerverkehr angewiesen seien, vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Mega-Streik am 27. März in Rheinland-Pfalz: Schule muss bei Fernbleiben informiert werden

Aus Rheinland-Pfalz hieß es, dass Erziehungsberechtigte beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler darüber entscheiden müssten, ob der Schulweg zumutbar sei oder nicht. "Falls Schülerinnen und Schüler aufgrund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel und in Ermangelung zumutbarer Alternativen nicht zum Unterricht kommen können, muss die Schule informiert werden", schrieb das Bildungsministerium in einer Mitteilung.

Berlin

In Berlin gibt es hingegen wegen des Streiks keine Ausnahme. "Die BVG ist mit ihren U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen weiter im Dienst. Insofern gilt in Berlin prinzipiell die Schulpflicht auch am Montag", teilte der Sprecher der Bildungsverwaltung, Martin Klesmann, am Freitag mit. "Die meisten Grundschülerinnen und Grundschüler wohnen ohnehin im Einzugsbereich ihrer Schule, was bedeutet: kurze Beine, kurze Wege."

Streik in NRW: Schulpflicht gilt trotz Streik weiterhin

Auch in Nordrhein-Westfalen werden die meisten Schülerinnen und Schüler heute zum Unterricht erscheinen müssen. "Am Montag findet Schule statt“, hieß es aus dem Schulministerium. Bei vorab angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen bestehe die Schulpflicht auch weiterhin.

Gleichwohl könne die Dimension des Streiks die Eltern "vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen und gegebenenfalls dazu führen, dass für Schülerinnen und Schüler der Schulweg im Einzelfall faktisch unmöglich wird", hieß es weiter. Den Schulleitungen riet das Ministerium, "in diesen Fällen mit Augenmaß vorzugehen".

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(csr/mit dpa)