Berlin. Für Arbeitnehmer gibt es mit dem Deutschlandticket die Möglichkeit, den ÖPNV noch günstiger zu nutzen. So funktioniert die Umstellung.

Endlich ist es soweit: Das Deutschlandticket kommt zum 1. Mai. Der Verkauf startet bereits Anfang April, vorausgesetzt der Bundesrat stimmt dem Gesetzesentwurf der Ampelregierung am 31. März zu. Das gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. Eine gute Nachricht – insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren. Lesen Sie dazu: Bundestag beschließt Finanzierung des Deutschlandtickets

Die nutzen derzeit in vielen Orten in Deutschland ein Jobticket. Das ist ein Monats- oder Jahresabo für den ÖPNV, welches der Arbeitgeber, meist vergünstigt, beim jeweiligen Verkehrsbetrieb kauft und den Arbeitnehmern ebenfalls vergünstigt oder als Teil des Lohns überlässt. Durch das 49-Euro-Ticket könnten Jobticket-Nutzer bald noch günstiger fahren – sofern der Arbeitgeber mitspielt.

Jobticket künftig noch günstiger – wenn Arbeitgeber mitzieht

Denn Arbeitgeber haben künftig die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das 49-Euro-Ticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Arbeitnehmer könnten auf diese Weise das Ticket also für mindestens 30 Prozent weniger erhalten. Das Deutschlandticket kostet dann also nur noch 34,30 Euro.

Das bedeutet aber auch: Der Arbeitgeber muss aktiv werden, damit seine Arbeitnehmer vom vergünstigten Deutschlandticket profitieren. Neben dem Preis hätten Arbeitnehmer außerdem den Vorteil, dass ihr Jobticket es ihnen ermöglicht, den ÖPNV bundesweit zu nutzen. Wer also in der Stadt wohnt, täglich Busse und Bahnen nutzt, kann mit dem Ticket auch mal raus aufs Land fahren und frische Luft tanken. Das könnte Sie auch interessieren: Bürgergeld: Bezahlt das Jobcenter das Deutschlandticket? (lro)

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