Berlin. Für 49 Euro im Monat soll man ab 1. Mai mit allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs deutschlandweit fahren dürfen. Ausnahmen bleiben.

  • Zum 1. Mai gilt das Deutschlandticket
  • Für 49 Euro im Monat kann man damit den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen
  • Wir erklären, wo die Fahrkarte genau gültig ist – und welche Ausnahmen es gibt

Ab dem 1. Mai 2023 können die Menschen in Deutschland für 49 Euro im Monat durch das ganze Land fahren. Anders als beim 9-Euro-Ticket wird es nicht auf drei Monate beschränkt sein. Es gilt unbegrenzt. Vor allem Pendler sollen durch das Abo, das monatlich kündbar ist, viel Geld sparen. Doch für welche Strecken gilt der Fahrschein konkret?

Deutschlandticket: Welche Verkehrsmittel Sie nutzen können

Wie auch beim 9-Euro-Vorgänger soll das 49-Euro-Ticket für alle Busse sowie Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland gültig sein. Dazu zählen auch alle Verkehrsunternehmen und -verbunde.

Das bedeutet: Der gesamte bundesweite Regionalverkehr der Deutschen Bahn und privater Bahnunternehmen, wie zum Beispiel Veolia Transport sowie Transdev, ist damit zu nutzen. Laut Letzterem endet die Fahrkarte an der Landesgrenze. Wer also ins Ausland fährt und das Ticket nutzt, sollte sich vor der Abfahrt erkundigen, ob ein zusätzliches benötigt wird.

Der Fahrschein gilt für:

  • Straßenbahnen
  • Linienbusse
  • S-Bahnen
  • U-Bahnen
  • Regionalbahnen (2. Klasse)
  • Regionalexpressbahnen
  • manche Fähren

49-Euro-Ticket: Folgende Ausnahme gibt es zu beachten

Die Fahrkarte, die bereits jetzt gekauft werden kann, ist nicht für die erste Klasse bestimmt. Außerdem ist das Deutschlandticket im Fernverkehr nicht gültig. Zu nennen sind: EC, IC und ICE. Zudem gibt es RE-Verbindungen, die Streckenweiße als IC verkehren. Auch hier gilt das Ticket nicht.

Wer bereits ein Abo bei einem Nahverkehrsverbund hat, der muss im Moment nichts unternehmen. Auch nicht kündigen. Die Berliner Verkehrsvertriebe melden: „Wir melden uns rechtzeitig vor dem bundesweiten Start noch einmal bei dir, sobald die Details zum neuen Deutschlandticket feststehen.“ Ein Wechsel soll für alle Bestands- und Abo-Kundinnen sowie -Kunden ohne finanzielle Nachteile möglich sein, ergänzt der Verkehrsverbund Region Trier.

Deutschlandticket: Fahrrad und Hund inbegriffen?

Zu beachten ist: Es das Deutschlandticket ist nicht übertragbar. Auch das Mitnehmen von Kindern, Hunden sowie Fahrrädern soll mit dem Deutschlandticket nicht erlaubt sein. Regionale Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich.

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sagt dazu: „Ganz grundsätzlich können wir sagen, dass sich aktuell alle Akteure noch in der Diskussion und Beratungen für eine reibungslose Umsetzung befinden. Zu bedenken ist dabei, dass an einer deutschlandweiten, einheitlichen Lösung für alle Umsetzungsproblematiken intensiv gearbeitet wird. Insbesondere die organisatorischen und technischen Details müssen noch geklärt werden, dazu gehören auch die Mitnahmeregeln.“

Mit einem Ticket quer durch Deutschland? Das soll mit dem Deutschlandticket möglich werden.
Mit einem Ticket quer durch Deutschland? Das soll mit dem Deutschlandticket möglich werden. © dpa | Daniel Bockwoldt

Deutschlandticket: Was ist mit Fähren?

In manchen Regionen Deutschlands gehören zum öffentlichen Nahverkehr auch bestimmte Fähren. Ist das der Fall, können diese mit dem Deutschlandticket genutzt werden. Allerdings sollte man sich vorab informieren, ob die jeweilige Fähre wirklich Teil des Nahverkehrs sind. Für Touristenfähren gilt das zum Beispiel nicht. Für sie brauchen Sie ein extra Ticket. Ähnlich ist es bei einigen touristischen Bahnen, die ein eigenes Preissystem haben. Dazu zählt beispielsweise die bayerische Zugspitzbahn. (kat)