Berlin. Der Dash Button von Amazon macht Bestellungen mit einem Knopfdruck möglich. Ein Gericht hat diese Art des Verkaufens nun verboten.

Sie kosten 4,99 Euro, lassen sich eigentlich überall nutzen, wo es ein WLAN gibt, und sie sollen das Leben der Konsumenten noch bequemer machen: Die Amazon Dash Buttons lassen auf Knopfdruck ein Wunschprodukt nach Hause liefern.

Doch genau diese Dash Buttons hat ein Gericht in Deutschland nun verboten. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter auf diese Weise zu verkaufen.

Amazon Dash von Verbraucherzentrale kritisiert

Der Knopf biete keine genauen Informationen zu Preisen und Mengen würden bei der Bestellart fehlen.

Waschmittel bestellen per Knopfdruck: Ein „Amazon Dash Button“.
Waschmittel bestellen per Knopfdruck: Ein „Amazon Dash Button“. © imago/STPP | imago/STPP

Amazon zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts: „Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.”

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte die Klage angestrengt. In erster Instanz bekam die Klägerin recht. Aber Amazon kämpfte weiter – ohne Erfolg vor dem Oberlandesgericht München.

Amazon bietet die „Dash Buttons“ unter anderem für Windeln, Bier, Batterien und Creme von bestimmten Herstellern an. Wer einen bestellt, zahlt 4,99 Euro und bekommt ein kleines Stück Plastik mit eingebauter Technik und dem draufgepappten Logo des Produkts.

Wer den Button drückt bestellt sofort

Jedes Mal, wenn der Button gedrückt wird, schickt Amazon das entsprechende Produkt dank WLAN-Verbindung los. Die Idee: Sich zum Beispiel die Buttons für das Spüli, die Küchenrolle und den Honig der Wahl in die Küche kleben – und dann immer Nachschub ordern, wenn etwas zu Ende geht.

Die Verbraucherzentrale kritisierte Amazon Dash: Denn der Kunde habe überhaupt keine Einsicht, ob sich die Preise für die Produkte veränderten, welche Größe bestellt wird, welche Versandgebühren aktuell anfallen. Amazon berief sich darauf, dass die Nutzer diese Informationen bei der Installation der zu den Buttons gehörenden App erfahre.

Unabhängig davon steht auch auf dem Button nirgends, dass der Knopfdruck eine kostenpflichtige Bestellung auslöst. Das kann dann auch schnell schief gehen, wenn Kinder oder neugierige Besucher einfach mal das noch immer eher ungewöhnliche Utensil ausprobierten.

Landgericht sah gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt

Das Landgericht München hatte darin bereits einen Verstoß gesehen, die gesetzlichen Vorgaben bei Internetverkäufen seien nicht erfüllt. Der Internethandels-Riese ging in die Berufung.

Wie gut oder schlecht sich die Buttons verkaufen, die vor wenigen Jahren eingeführt wurden, kommentiert Amazon übrigens nicht. (ses/ac)