Berlin. Viele Krankenkassen senken 2019 die Zusatzbeiträge, Arbeitgeber übernehmen mehr. Gleichzeitig gibt es für Selbstständige Entlastungen.

Das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung hilft ab Januar 2019 vielen Versicherten in Deutschland. Über die Auswirkungen berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer neuen Ausgabe. 18 Kassen wollen die Zusatzbeiträge senken.

Die Zeitschrift vergleicht dabei die verschiedenen Versicherungen. „Wer von der teuersten bundes­weit geöff­neten Kasse zur güns­tigsten wechselt, kann mehrere hundert Euro Beitrag pro Jahr sparen. Die Ersparnis ist abhängig vom Einkommen. Verdient jemand monatlich 3000 Euro brutto, bringt ein Wechsel monatlich etwa 33 Euro, pro Jahr also rund 400 Euro Ersparnis.“

Wer mehr Brutto hat, kann aber auch in eine höhere Steuerklasse rutschen, so „Finanztest“.

Krankenkassen-Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt

Eine wichtige Änderung gibt es beim Mindestbeitrag für Selbstständige – dieser sinkt, so können sich zum Beispiel Unternehmer und Freie Mitarbeiter mit wenig Einkommen deutlich günstiger versichern als bisher.

Arbeitgeber profitieren von der neuen Verteilung des Zusatz­beitrags. „Angestellte haben mehr auf ihrer Gehalts­abrechnung, weil Arbeit­geber wieder die Hälfte aller Beiträge zur Kranken­versicherung tragen“, schreibt „Finanztest“.

Arbeitgeber übernehmen mehr vom Zusatzbeitrag

Bisher über­nehmen Arbeit­geber nur die Hälfte des allgemeinen Beitrags­satzes von 14,6 Prozent. Den Zusatz­beitrag, den jede Kasse je nach finanzieller Situation fest­legt, zahlten die Beschäftigen bisher allein. „Ab 2019 wird auch dieser Betrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeit­geber geteilt.“ Grundsätzlich sinkt er von einem auf 0,9 Prozent.

Die Entwicklungen der größten Krankenkassen in Deutschland:

  • Techniker Krankenkasse (11,1 Millionen Mitglieder): Beitrag wird von 0,9 auf 0,7 Prozent gesenkt.
  • Barmer (9,2 Millionen): Der Zusatzbeitrag von 1,10 Prozent bleibt bestehen
  • DAK (5,7 Millionen): Der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent bleibt bestehen
  • AOK Bayern (4,5 Millionen): „Finanztest“ machte keine Angaben zum Zusatzbeitrag 2019, aktuell: 1,1 Prozent
  • AOK Baden-Württemberg (4,4 Millionen): Ebenfalls keine Angaben, ebenfalls 1,1

Diese Krankenversicherungen senken ihre Beiträge:

  • AOK Bremen/Bremerhaven: von bisher 0,8 Prozent auf 0,7 Prozent ab 2019
  • AOK Hessen: von 1 Prozent auf 0,9 Prozent
  • AOK Rheinland/Hamburg: von 1,4 Prozent auf 1,1 Prozent
  • Bergische KK: von 1,39 Prozent auf 1,15 Prozent
  • Bertelsmann BBK: Senkung bisher nur angekündigt, bisher 1,2 Prozent
  • BKK Firmus: von 0,6 Prozent auf 0,44 Prozent
  • BKK Freudenberg: von 0,9 Prozent auf 0,7 Prozent
  • BKK Gildemeister/Seidensticker: von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent
  • BKK Melitta Plus: von 1,1 Prozent auf 0,9 Prozent
  • BKK Verbund Plus: Senkung bisher nur angekündigt, bisher 0,7 Prozent
  • Continentale BKK: von 1,3 Prozent auf 1,1 Prozent
  • Debeka BKK: von 0,9 Prozent auf 0,8 Prozent
  • hkk: Senkung bisher nur angekündigt, aktuell 0,59 Prozent
  • mhplus BKK: von 1,1 Prozent auf 0,98 Prozent
  • Salus BKK: von 0,95 Prozent auf 0,79 Prozent
  • Securvita BKK: von 1,7 Prozent auf 1,1 Prozent
  • Techniker Krankenkasse: von 0,9 Prozent auf 0,7 Prozent
  • WMF BKK: von 1,1 Prozent auf 0,9 Prozent

Immer mehr Kassen bieten laut Finanztest inzwischen auch Online-Services an.

Krankenkassen sitzen auf Milliarden

Gesundheitsminister Jens Spahn hatte angekündigt, den Zusatzbeitrag für Krankenkassen zu senken. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 21 Milliarden Euro horten.

Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Ein Krankenkassenwechsel ist jederzeit möglich – allerdings sind Fristen zu beachten. Diese entfallen nur, wenn Zusatzbeiträge erhoben werden.

  1. Bevor man sich dazu entscheidet, aus seiner Krankenkasse auszutreten, braucht man eine neue, die zu den eigenen Anforderungen passt. Hierbei helfen auch viele Vergleichsrechner aus dem Internet, um die passende Krankenkasse zu finden.
  2. Im nächsten Schritt muss die Krankenkasse gekündigt werden. Zwei Monate beträgt die Kündigungsfrist. Zeitpunkt ist immer Monatsende. Und keine Sorge: Trotz des Wechsels ist der Versicherungsschutz dauerhaft gegeben.
  3. Jetzt muss nur noch der Beitragsantritt bei der neuen Krankenversicherung gestellt werden. Dazu muss lediglich der Beitrittstermin und der Name der vorherigen Versicherung angegeben werden.

Hier finden Sie den kompletten „Finanztest“-Bericht. (ses/bekö)