Berlin . Ein Tippfehler – und das überwiesene Geld landet beim falschen Empfänger. Oder der Händler bucht zu viel ab. Was dann zu tun ist.

Es ist der Fluch der vielen Ziffern: Ob man nun Onlinebanking am Computer betreibt oder eine Papierüberweisung ausfüllt – schnell hat man bei IBAN oder BIC-Code falsche Zahlen eingetragen, und das Geld landet nicht auf dem Konto des eigentlichen Empfängers.

Auch durch doppelt abgebuchte Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkartenbuchungen auf der Abrechnung, die man nie getätigt hat, kann einem Geld vom Konto abhanden kommen. Wir geben einen Überblick, wie Verbraucher falsch abgebuchte Summen zurückbekommen können.

Was gilt bei Überweisungen und Daueraufträgen?

Bei Überweisungen mit falscher IBAN wird die Überweisung in vielen Fällen gar nicht erst ausgeführt, weil es zu der angegebenen Nummer kein Konto gibt. Wenn die Zahlenfolge aber doch einem echten Konto zugeordnet ist, dann ist das Geld erst einmal weg.

Für die Gutschrift eines Betrages auf ein falsches Konto infolge eines Zahlendrehers kann der Bankkunde sein Institut nicht haftbar machen, wie Anke Behn von der Verbraucherzentale Bremen erläutert: „Die Banken und Sparkassen brauchen nicht zu prüfen, ob Name und Kontodaten des Empfängers in sich stimmig sind. Es zählt allein die Kundenkennung, also die IBAN.“

Also muss man sich selbst das Geld vom Empfänger zurückholen. Zwar kann der Kunde von seiner Bank verlangen, dabei mitzuwirken; das heißt aber nicht, dass die Bank für den Betrag einsteht.

Natürlich darf man als Empfänger das Geld, das einem fälschlicherweise überwiesen wurde, nicht einfach behalten. Der Auftraggeber der Zahlung hat einen privatrechtlichen Anspruch, die Summe zurückzubekommen. Aber er hat eben auch den Ärger, der damit verbunden ist. Denn wenn sich der Empfänger weigert, das Geld zu erstatten, bleibt ihm nichts anderes übrig, als es einzuklagen.

Immerhin: In so einem Fall können – und müssen – Banken und Sparkassen die Daten des Empfängers weitergeben, ohne dass damit das Bankgeheimnis verletzt wäre.

Wie ist die Rechtslage bei Lastschriften?

Lastschriften sind für Bankkunden bequem und sicher, denn man kann sie noch bis zu acht Wochen später wieder rückgängig machen, ohne dass eine Angabe von Gründen nötig wäre. Die Frist läuft vom Datum der Belastungsbuchung an.

Eine Lastschrift zurückzugeben sollte man sich aber gut überlegen. Denn wenn die Lastschrift auf einer Zahlungsverpflichtung beruht, die man eingegangen ist, schuldet man den Betrag natürlich trotzdem – und muss unter Umständen Zusatzkosten tragen, die der Empfänger geltend macht.

„In diesem Fall hat man ja einmal ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt und ist damit der Urheber der Buchung“, wie Anke Behn erklärt. „Anders sieht es aber aus, wenn man die Lastschrift nachweislich nicht autorisiert hat. Dann geht es nicht mehr um eine normale Erstattung, sondern um eine unbefugte Buchung.“

Und solche Buchungen kann man innerhalb einer deutlich längeren Frist reklamieren: Bis zu 13 Monate danach ist es möglich, der Bank eine unbefugte Buchung anzuzeigen und sie zurückbuchen zu lassen. Wann der Kunde bei Betrug mit Bankkarten selber zahlen muss.

Doppelbuchung – was kann der Verbraucher tun?

Immer wieder kommt es vor, dass beim Bezahlen mit EC-Karte der Betrag doppelt abgebucht wird – und in der Tat sind bei solchen Fehlern im System des Händlers, der Bank oder des Dienstleisters, der die Zahlungen abwickelt, oft viele Verbraucher gleichzeitig betroffen.

In der Vergangenheit sind solche offensichtlichen Fehlbuchungen zeitnah korrigiert worden; in Fällen, die den Verbraucherzentralen bekannt wurden, dauerte es üblicherweise kaum eine Woche, bis die doppelte Buchung korrigiert und das Geld den Kunden erstattet wurde.

Da der Kunde diese Zahlungen nicht autorisiert hat und ihm eine Erstattung zusteht, darf die Bank dafür auch keine zusätzlichen Gebühren verlangen.

Strittig ist allerdings, was passiert, wenn ein Konto durch die Doppelbuchung ins Minus rutscht. Darf die Bank für den Zeitraum bis zur Erstattung Gebühren für die Inanspruchnahme des Dispokredites oder Überziehungszinsen kassieren?

Wo die Bank keine Kulanz walten lässt, sollten Kunden der zweiten, doppelt erfolgten Buchung widersprechen und von der Bank verlangen, den Betrag so zurückzubuchen, als wäre die doppelte Belastung nie erfolgt, und Dispo- und Überziehungszinsen zu erstatten.

Was gilt bei bestrittenen Kreditkartenabbuchungen?

Auf der monatlichen Abrechnung taucht ein Posten auf, den man beim besten Willen nicht zuordnen kann? Da Kreditkartendaten einschließlich des dreistelligen Sicherheitscodes häufig bei Einkäufen im Internet genutzt werden, ist das Risiko entsprechend hoch, dass Kriminelle sie abfischen und mit den Daten auf anderer Leute Rechnung auf Einkaufstour gehen. So bezahlt man sicher beim Online-Shopping.

Bei Reklamationen prüfen die Kartenanbieter, ob die fragliche Buchung tatsächlich vom Karteninhaber autorisiert wurde; üblicherweise haben Kunden eine Widerspruchsfrist von sechs bis acht Wochen, bevor Buchungen als anerkannt gelten.

Je früher man Fehlbuchungen erkennt, desto besser – denn so entgeht man der Falle, Fristen zu verpassen und fälschlich abgebuchte Summen nie wiederzusehen. Was das betrifft, ist aber zunächst einmal jeder einzelne Bankkunde selbst gefragt, wie Anke Behn sagt: „Das Wichtigste ist, regelmäßig auf seine Kontoauszüge zu schauen, erst recht, wenn sie in einem digitalen Postfach landen. Viele vernachlässigen das, aber die Zeit sollte man sich auf jeden Fall nehmen.“

Wie man mit einem Online-Konto fast 150 Euro sparen kann.