Göttingen. Patienten, insbesondere alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, sollen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

Alte Menschen und solche Menschen mit Vorerkrankungen sind besonders durch eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus bedroht, aber auch das Personal im Gesundheitswesen. Darum hat die Geschäftsleitung des Ev. Krankenhauses Göttingen-Weende (EKW) am Freitagmorgen beschlossen, den Empfehlungen des Göttinger Gesundheitsamtes zu folgen und ab Samstag ein Besuchsverbot für alle drei Standorte des Hauses zu verhängen. Das Besuchsverbot wird bis auf weiteres gelten.

„Diese Entscheidung“, so der Medizinische Geschäftsführer Prof. Dr. Michael Karaus, „dient dem Schutz unserer Patientinnen und Patienten.“ Man habe aber auch als Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht, von denen die meisten als medizinisches Personal die Kranken versorgen. „Diese Fürsorgepflicht wollen und müssen wir wahrnehmen“, so Karaus. „Damit folgen wir den allgemeinen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des hiesigen Gesundheitsamtes.“

Auf diese Weise könne auch die Gefahr der Übertragung weiterer Virusinfektionen, wie der Influenza (Grippe) und dem Noro-Virus (Brechdurchfall) vermieden werden.

Betroffen von dieser Regelung sind der Standort Weende, An der Lutter 24 in Göttingen, der Standort Neu-Mariahilf, Waldweg 9 in Göttingen sowie der Standort Lenglern, Pappelweg 5 in Bovenden-Lenglern.

Das Krankenhaus macht zudem auf das Vorgehen bei einem Corona-Verdacht aufmerksam. Betroffene sollen sich zuerst telefonisch an ihren Hausarzt wenden, bevor eine Praxis aufgesucht wird. Außerhalb der ärztlichen Sprechstundenzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung bundesweit telefonisch unter 116117 erreichbar und gibt Auskunft über den nächstgelegenen Bereitschaftsdienst und das weitere Vorgehen.