Pandemie

Corona-Isolationspflicht: Das gilt in Ihrem Bundesland

Ein Arzt hält ein Teststäbchen für die Entnahme einer Probe für einen PCR-Test in der Hand.

Ein Arzt hält ein Teststäbchen für die Entnahme einer Probe für einen PCR-Test in der Hand.

Foto: Britta Pedersen / dpa

Berlin  Die Maskenpflicht im ÖPNV ist Vergangenheit. Die Isolationspflicht mancherorts auch. Lesen Sie hier, was in Ihrem Bundesland gilt.

Am Mittwoch sind in weiteren Bundesländern zentrale Corona-Schutzmaßnahmen gefallen. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich nun in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren.

Thüringen und Sachsen zogen am Donnerstag nach. Mehrere Bundesländer hatten die Isolationspflicht bereits zuvor beendet. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hingegen müssen sich Corona-Infizierte vorerst weiterhin für mehrere Tage isolieren.

Isolationspflicht in den Bundesländern – das gilt aktuell

  • Hamburg: Isolationspflicht endete am 1. Februar
  • Nordrhein-Westfalen: Isolationspflicht endete am 1. Februar
  • Niedersachsen: Isolationspflicht endete am 1. Februar
  • Bremen: Isolationspflicht endete am 1. Februar
  • Sachsen-Anhalt: Isolationspflicht endete am 1. Februar
  • Thüringen: Isolationspflicht endete am 2. Februar
  • Hessen: Isolationspflicht endete am 2. Februar
  • Sachsen Isolationspflicht endet am 3. Februar
  • Berlin: Isolationspflicht endet voraussichtlich am 13. Februar
  • Brandenburg: Isolationspflicht endet am 13. Februar
  • Mecklenburg-Vorpommern: Isolationspflicht entfällt voraussichtlich Ende Februar/Anfang März

Hier endete die Isolationspflicht schon früher

  • Bayern: Isolationspflicht endete im November 2022
  • Schleswig-Holstein: Isolationspflicht endete im November 2022
  • Rheinland-Pfalz: Isolationspflicht endete im November 2022
  • Baden-Württemberg: Isolationspflicht endete im November 2022
  • Saarland: Isolationspflicht endete im Dezember 2022

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Einige Corona-Regeln bleiben allerdings noch bestehen: Bundesweit müssen Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 7. April weiterhin FFP2-Maske tragen, für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen braucht es außerdem einen negativen Test. In Arztpraxen haben einige Bundesländer die Tragepflicht für das Personal aber inzwischen aufgehoben. (lro)

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