Berlin . Für ältere Menschen ändert sich 2023 viel: Renteneintrittsalter und Altersbezüge, Hinzuverdienst-Regeln und die Steuern. Ein Überblick.

Bei der Rente ändert sich 2023 so einiges. Manches steht seit Langem fest, wie etwa der schrittweise Anstieg der Altersgrenze für den regulären Ruhestand auf 66 Jahre. Der 1957er Jahrgang geht noch mit 65 Jahren und elf Monaten in Rente, der Jahrgang 1958 aber nicht mehr 2023, sondern frühestens 2024 im Alter von 66 Jahren. Für alle, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis die reguläre Altersgrenze 2031 bei 67 Jahren liegt. Auch interessant: Neues Portal soll Rentenplanung übersichtlicher machen

Im Gegensatz dazu ist die jährliche Anpassung der Altersbezüge zu 1. Juli Routine – indes 2023 letztmalig nach Ost und West getrennt. Die genaue Höhe ist noch unklar. Sicher ist hingegen: Spätestens ab Juli 2024 soll die Rente in Deutschland einheitlich berechnet werden. Was Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr ansonsten noch alles beachten sollten.

Nebenjobs für Rentner ab 2023 lohnender denn je

Zum Jahreswechsel fiel die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten weg. Ein Nebenjob führt damit nicht mehr zur Kürzung der Rente. Vorteil: Ein größerer Anreiz zum Arbeiten. Frührentner werden nun den Menschen gleichgestellt, die das reguläre Rentenalter erreicht haben.

Als Beschäftigte sind Frührentner rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen Beiträge, das Rentenkonto erhöht sich. Die zusätzlichen Entgeltpunkte zahlen sich beim Erreichen des regulären Rentenalters aus.

Achtung: Wer bis zur Altersrente einem Job nachgeht, hat weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld, wenn der Arbeitgeber im Krankheitsfall nach sechs Wochen keine Entgeltfortzahlung mehr leistet.

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Hinzuverdienstgrenzen bleiben laut Rentenversicherung sehr wohl bei der so genannten Erwerbsminderung erhalten. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich eine Grenze von rund 35.650 Euro, bei voller Erwerbsminderung von etwa 17.820 Euro pro Jahr. Lesen Sie auch: Grundrente für 1,1 Millionen Menschen – Mehr Geld 2023

Rente: Niedrige Steuerlast, weil der Grundbetrag steigt

Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt von 82 auf 83 Prozent.

Insgesamt dürften aber nicht mehr, sondern weniger Senioren als bisher steuerpflichtig sein. Trotz Rentenplus drohen ihnen keine höheren Steuern, da der steuerliche Grundfreibetrag steigt. Er beträgt für Alleinstehende 10.908 Euro, fast 600 Euro mehr als im Vorjahr. Aus dem gleichen Grund entfiel bereits 2022 "für rund 80.000 Steuerpflichtige mit Rentenbezügen eine Steuerbelastung", so das Bundesfinanzministerium. Das könnte Sie auch interessieren: Rente: Aktien zur Alterssicherung – das plant die Koalition (fmg)