Berlin. In Anbetracht von Putins Drohung, die Gaslieferung zu stoppen, setzt die Bundesregierung nun einen Notfallplan um. Ein Überblick.

Aufgrund des Ukraine-Kriegs bereitet sich die Bundesregierung auf eine deutliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat deshalb die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.

Doch was hat es mit diesem Notfallplan überhaupt auf sich? Der "Nationale Notfallplan Gas" wurde im September 2019 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Darin ist festgehalten, was geschieht, wenn das von Deutschland importierte Gas nicht mehr reicht, um den Bedarf der Bundesrepublik zu decken. In der Verordnung sind drei Krisenstufen definiert:

  1. Frühwarnstufe
  2. Alarmstufe
  3. Notfallstufe

Gas-Stopp: So sieht Deutschlands Notfallplan aus

Wann die einzelnen Stufen ausgerufen werden, entscheidet die Bundesregierung je nach Lage. In der Frühwarnstufe "liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt".

Diese erste Stufe wurde am 30. März von Bundeswirtschaftsminister Habeck ausgerufen. Die Versorgungssicherheit sei aber weiter gewährleistet.

Die zweite Stufe des Notfallplans ist die sogenannte Alarmstufe, in der "eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage" zwar für eine schlechtere Versorgungssituation sorgt, der Markt aber noch in der Lage ist, das Problem zu lösen. Der Netzbetreiber regelt die Stabilisierung des Netzes und die Versorgung allein über Angebot und Nachfrage.

Dazu zählen zum Beispiel Verträge mit kommerziell vereinbarten Unterbrechungen. Dabei zahlen Unternehmen einen geringeren Betrag an die Betreiber der Gasnetze, die im Gegenzug ihre Lieferungen zur Aufrechterhaltung der Versorgung zeitweise stoppen können. Der Staat greift in den beiden ersten Stufen noch nicht ein. Lesen Sie dazu: Gas-Stopp: Was würde das Ende der Lieferung bedeuten?

Notfallphase: Private Haushalte in Gefahr?

Erst in Stufe 3, der sogenannten Notfallphase, herrscht laut Bundesnetzagentur ein akuter Mangel und auf dem Markt wäre kein Gas für den freien Verkauf verfügbar. Das geschieht, wenn die Marktmechanismen ausgeschöpft sind. Die Abschaltung ist dann nicht mehr freiwillig, sondern erfolgt durch den Staat in einer sogenannten "hoheitlichen Zuteilung". Dafür ist in Deutschland die Bundesnetzagentur zuständig. Sie dürfte in einem extremen Krisenszenario den Energieversorgern Anweisungen erteilen, wer bevorzugt Gas erhält.

Private Haushalte sind dabei besonders geschützt, genau wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Altenheime. Sie würden als letzte vom Netz genommen. "Haushaltskunden unterliegen in einer solchen Situation einem besonderen gesetzlichen Schutz und werden vorrangig versorgt", heißt es von der Bundesnetzagentur. Dass Verbraucher im kommenden Winter frieren müssen, gilt also eher als unwahrscheinlich.

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Zuerst würde es Firmen treffen, die so genannten "unterbrechbare Verträge" abgeschlossen haben. Danach Gaskraftwerke, die zur Stromerzeugung nicht systemrelevant sind. Als nächstes träfe es die Industrie.

Eine genaue Abschaltreihenfolge von Unternehmen ist öffentlich nicht bekannt. Es sollen aber bereits Vorabgespräche erfolgt sein – um beispielsweise auszuloten, welche Firma eigentlich wie viel Gas verbraucht, und ob die Produktion unterbrochen werden könnte.

Gas-Stopp: Die aktuelle Lage in Deutschland

Nun gilt in Deutschland aber erstmal die Frühwarnstufe. Dies sei ein wichtiger Schritt, der es ermögliche, auch auf formalem Weg Vorsorge für eine mögliche Verschlechterung der Gasversorgungslage zu treffen, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae.

"Obwohl aktuell noch keine Mangellage vorliegt, ist es notwendig, dass alle Beteiligten für den Fall einer Lieferunterbrechung einen klaren Fahrplan zu ihren Rechten und Pflichten haben. Das heißt, wir müssen jetzt die Notfallstufe konkret vorbereiten, denn im Fall einer Lieferunterbrechung muss es schnell gehen." Andreae betonte, dass die Gasversorger weiterhin ihre Verantwortung wahrnähmen, die Gasversorgung zu sichern.