Berlin. 28 Jahre nach der Einführung hat das Kabinett die Abschaffung des Soli für fast alle Zahler beschlossen. Hat die Entscheidung Bestand?
Ende 2020 soll der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Zahler wegfallen: Die Teilabschaffung des Soli hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Damit folgte das Kabinett den Plänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD).
Für weitere 6,5 Prozent der Zahler wird der Soli dem Beschluss zufolge ab Januar 2021 reduziert. Nur Top-Verdiener sollen dann noch wie bisher belastet werden.
Kippt das Verfassungsgericht die Soli-Teilabschaffung?
Dieses Konzept stößt vor allem in der Wirtschaft auf Kritik, weil davon auch viele Unternehmer betroffen sind. Spitzenverdiener „können sich das leisten“, sagte Olaf Scholz dazu in der ARD. Es seien weiter Aufgaben aus der Wiedervereinigung zu stemmen, die auch finanziert werden müssten.
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In der großen Koalition ist das Scholz-Konzept trotz der Einigung umstritten. Die Union befürchtet, dass die Teilabschaffung vom Verfassungsgericht gekippt werden könnte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich deswegen dafür starkgemacht, dass der Soli bis 2026 komplett wegfällt.
FDP und AfD haben bereits Verfassungsklagen angekündigt. Scholz geht davon aus, dass sein Gesetzentwurf auch vor Gericht Bestand haben wird.
Kritik von Unternehmen an Teilabschaffung von Solidaritätszuschlag
„Wieder einmal bleibt nur die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht eine Fehlentscheidung der Politik im Nachhinein korrigiert“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes VDMA, Thilo Brodtmann. „Die echte steuerliche Entlastung von Personen- und Kapitalgesellschaften wäre dagegen mittelstandsfreundlich und ein positives Signal in konjunkturell schwieriger werdenden Zeiten.“
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Der Solidaritätszuschlag war nach der Wiedervereinigung 1991 eingeführt worden und sollte ursprünglich auf ein Jahr befristet sein. Derzeit beträgt die Ergänzungsabgabe 5,5 Prozent der Einkommensteuer.
Update: Auch der Bundestag hat am 14. November die Soli-Abschaffung beschlossen.
(rtr/moi)