Berlin. An „Zurückweisungen“ an der deutschen Grenze zerbrach fast die Koalition. Nun muss ein Afghane nach Deutschland zurückgeholt werden.

Die Bundespolizei, die sonst Abschiebeflüge von abgelehnten Asylbewerbern nach Italien, Griechenland, oder gleich Irak oder Afghanistan organisiert, wird bald einen Afghanen nach Deutschland zurückholen. Aus Griechenland.

Es ist ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts München, es ist ein Einzelfall. Und doch zeigt dieser Vorfall die ganze Dimension, mit der die Abschiebepolitik der Bundesregierung erneut scheitert und gegen geltendes Recht verstößt. Und: Das Gericht meldet grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis an, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen.

Seehofer hätte fast die große Koalition gesprengt

Um die Wucht dieser Gerichtsentscheidung zu verstehen, muss man zurückblicken – in den vergangenen Sommer. Da eskalierte der Streit zwischen CDU und CSU. Zwischen Kanzlerin Merkel und Innenminister Horst Seehofer. Fast hätte Seehofers Kampf für die „Zurückweisungen“ an der bayerischen Grenze die große Koalition in Berlin gesprengt. Ein Jahr danach ist von dieser Maßnahme wenig übrig geblieben.

Schwedische Studentin verhindert Abschiebung eines Afghanen

weitere Videos

    Was wollte Seehofer? Im Sommer 2018 verkündete der Innenminister ein „Rücknahme-Abkommen“ mit Griechenland. Mit Spanien schloss die Bundesregierung einen ähnlichen Vertrag. Beide Länder müssen binnen 48 Stunden jene Migranten und Geflüchtete zurücknehmen sollen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden, obwohl sie schon in Spanien oder Griechenland einen Asylantrag gestellt haben.

    Ein Migrant pro Woche muss Deutschland verlassen

    Es war ein kleiner Erfolg für Seehofer, denn andere wichtige Abkommen in der Asylpolitik etwa mit Italien sind gescheitert. Und es sollte ein wichtiger Schritt in der Agenda des CSU-Politikers werden, die Zahl der Abschiebungen nach oben zu schrauben. Noch immer scheitern jedes Jahr mehrere Zehntausend Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer.

    Doch die Abkommen entpuppten sich bald als wenig wirksam. Seit Beginn der Abkommen wurden bisher laut Innenministerium nur 29 Menschen nach Griechenland und zwei nach Spanien „zurückgewiesen“. Die deutschen Grenzen sind weiterhin offen, sie werden nur an wenigen Punkten genau kontrolliert, vor allem an der bayerisch-österreichischen Grenze.

    Doch nicht nur sind die Rücknahme-Abkommen wenig relevant. Das Münchner Gericht entschied in dem Fall des Afghanen auch: Die Maßnahmen sind nicht mit dem Recht vereinbar. Die Bundespolizeidirektion München hatte den Afghanen an der Grenze gestoppt, die Einreise verweigert hatte und ihn per Flugzeug am Tag danach nach Griechenland ausgeflogen. Seitdem sitzt der Mann in Abschiebehaft in Griechenland. Die dortigen Behörden wollen ihn nach Afghanistan zurückführen.

    Gericht: hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte dar

    Diese Maßnahme stelle hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte dar und sei „voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen“, erklärte das Gericht. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, dem Mann die vorläufige Einreise zu gewähren.

    Das Bundesministerium des Innern hält nach eigenen Angaben an seiner Rechtsauffassung und dem Abkommen mit Griechenland fest. Die Bundespolizeidirektion München werde im weiteren Verlauf des Verfahrens von den eröffneten Rechtsbehelfen Gebrauch machen, so ein Sprecher. Das Ministerium verweist zudem auf eine Entscheidung des Münchner Gerichts vom Mai, in der ein Antrag eines Syrers abgelehnt wurde, als dieser von der Bundespolizei nach Griechenland zurückgeschickt wurde.

    Jetzt aber heißt es in dem Fall des Afghanen sehr deutlich vom Gericht: Es ist eine komplexe Rechtslage, die Dublin-Verordnung sowie die Asylprüfung eines Flüchtlings. Das Bamf, wo die Fachleute sitzen, war in dem Fall nicht eingebunden. Der einzelne Grenzbeamte, so das Gericht, könne eine solche Rechtslage vor Ort und ohne tiefere rechtliche Kenntnisse nicht ausreichend bewerten.

    .