Berlin/Limburg. Der Prozess um die „Elysium“-Verantwortlichen ist beendet. Brauchen Ermittler im Bereich Kinderpornografie mehr Rechte und Freiheiten)

Öffentlichkeit in eigener Sache mögen sie nicht. Im Gerichtssaal versteckten die Betreiber der Kinderporno-Plattform „Elysium“ ihre Gesichter hinter Aktendeckeln. Bloß nicht erkannt werden. Die nackten Jungen und Mädchen aber, die sie im Internet zur Schau stellten, sahen Zehntausende – Menschen, die sich am sexuellen Missbrauch von Kindern ergötzen.

Gestern wurden vier Angeklagte aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern vom Landgericht Limburg wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu Haftstrafen verurteilt.

Die höchste verbüßt ein 63-Jähriger, der nach neun Jahren und neun Monaten in Sicherungsverwahrung kommt; er hatte Kinder mehrfach schwer sexuell missbraucht. Weil die Zerschlagung der Plattform nur ein kleiner Tropfen auf einen sehr großen und sehr heißen Stein ist, gerät nun die Politik unter Druck.

Kinderpornos: Das „Elysium“-Drama spielte sich im Darknet ab


Der entscheidende Tipp, der den bisher größten in Deutschland gesteuerten Kinderporno-Ring sprengte, kam vom anderen Ende der Welt. In Australien hoben Ermittler Ende 2016 die Kinderporno-Plattform „The Giftbox Exchange“ aus.

Dabei wurden die Fahnder auf einen 59-jährigen Deutschen aufmerksam, der an einem neuen Porno-Netzwerk bastelte: „Elysium“, in der griechischen Mythologie die Insel der Seligen, wurde für zahllose Kinder zu einem Abgrund der Demütigung.

Das Drama spielte sich im Darknet ab, einem abgeschotteten Bereich des Netzes, der durch spezielle Browser wie Tor anonyme Kommunikation ermöglicht. So können zwei Nutzer durch unterschiedliche Verschlüsselungstechniken ganz gezielt eine sichere Verbindung untereinander herstellen und Daten austauschen, ohne dass andere mitlesen können.

Auf diese Weise lassen sich nicht nur Waffen und Drogen beschaffen. Kriminelle Kinderpornografie-Händler profitieren davon, dass sich das private Netzwerk durch weitere Kontakte erweitern lässt und jeder neue Kontakt vom klassischen Internet abgekoppelt bleibt. Am Ende der Kette gibt es also nicht das eine Darknet, sondern viele kleine und große verborgene Netzwerke. BKA: Zahl der Opfer von Kinderpornografie steigt.

„Elysium“ bediente alle Vorlieben der pädophilen Nutzer

„Elysium“ bediente nahezu jede sexuelle Vorliebe von Pädophilen, von sadistisch-masochistischen Praktiken über Sodomie bis zum Missbrauch von Säuglingen. Das Spektrum der Perversionen war unterteilt in Hauptmenüs und Unterkategorien, Foren und Chats. Kunden und Besucher hatten die Wahl zwischen Fotos und Videos.

Im Laufe der 18 Prozesstage sichtete das Gericht zahlreiche explizite Darstellungen als Beweismittel. Die weitgehend geständigen Angeklagten wurden mehrfach zu Details ihrer Vergehen vernommen.

Als Ermittler der hessischen Zen­tralstelle für Internetkriminalität (ZIT) und des Bundeskriminalamtes (BKA) die Plattform im Juni 2017 löschten, zählte „Elysium“ fast 112.000 Nutzerkonten. Abzüglich von Mehrfach-Accounts, die manche Benutzer pflegten, waren rund 80. 000 Personen auf der Plattform aktiv. Erst durch einen Programmierfehler der Betreiber flog „Elysium“ auf.

Die Chronik der Geschehnisse

Einsatz Kinderpornos: Ermittler nehmen 67 Tatverdächtige fest

Vor dem Prozess: Kinderporno-Plattform „Elysium“ – Angeklagte wollen aussagen

Auftakt: So begann der Prozess

Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches fordert Konsequenzen

Bei Johannes-Wilhelm Rörig, dem Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, halten sich Erleichterung und Ernüchterung in etwa die Waage. Im Gespräch mit unserer Redaktion forderte er Konsequenzen aus dem Fall. „Zehntausende kriminelle Nutzer hätten ohne den Hinweis aus Australien wohl nichts zu befürchten gehabt. Sie wären nicht strafrechtlich verfolgt worden, weil unsere Ermittlungsinstrumente zu stumpf sind. Das zeigt, was zu tun ist.“

Rörig plädiert für eine „maximale Stärkung unserer Ermittler. vorneweg durch die Vorratsdatenspeicherung“. Sie weise die Spur zu den Verantwortlichen. „Hier sind die Innen- und Justizminister in der Pflicht. Sie müssen schnell die möglichen Verbesserungen definieren und umsetzen“, so Rörig.

Gesetzliche Meldepflichten für Internet-Serviceprovider zählten dazu. „Im Moment ist das Netz ein Paradies für Pädokriminelle. Das können wir als Rechtsstaat nicht weiter dulden.“ Es könne nicht sein, dass Fahnder in den USA und in Australien „Darknet-Plattformen knacken“ – und deutsche Strafverfolger dies nicht dürften.

Rörig fordert: Ermittler brauchen mehr Befugnisse – auch Ködern soll möglich sein

„Unsere Ermittler brauchen mehr Befugnisse“, fordert Rörig. „Ein Schritt nach vorne wäre die erlaubte Nutzung täuschend echt wirkender, aber computergenerierter Missbrauchsbilder, um Kunden und Betreiber von Kinderporno-Portalen im Darknet aufzuspüren.“

Ein solches Ködern von Pädophilen scheitert an rechtlichen Hürden: Strafbehörden dürfen selbst kein strafbares Material in Umlauf bringen. „Ich hoffe, dass dies bald gesetzlich möglich sein wird“, sagt Rörig.

Für Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, ist „Deutschland auf dem Gebiet der Bekämpfung der Kinderpornografie immer noch ein Entwicklungsland“. Auch Becker ruft nach der Vorratsdatenspeicherung. Oft verliefen „Ermittlungen im Sande, weil sich die IP-Adressen der Verdächtigen nicht nachverfolgen lassen“. Die Strafandrohungen im Zusammenhang mit sexueller Gewalt und dem Besitz von Kinderpornografie hält Becker „einfach nur für peinlich niedrig“.

Maximal drei Jahre für den Besitz von kinderpornografischem Material seien „absolut unangemessen, wenn man weiß, dass ein Ladendiebstahl mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist“.

Beim BKA und den Beschwerdestellen gingen 2017 fast 6000 Hinweise auf Kinderpornografie im Internet ein, mehr als doppelt so viele wie 2016. Die Zahlen für 2018 werden in Kürze erwartet.