AfD will eine „Welle von Ausschlussverfahren“ verhindern
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Berlin. Ein AfD-Gutachten zeigt, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wahrscheinlicher wird. Das führt nun zu Grundsatzfragen.
Inzwischen sind sie in allen Bundesländern über die Fünf-Prozent-Grenze gekommen – die AfD ist vielen ein Ärgernis, ihre Rolle in der Politik lässt sich aber nicht mehr ignorieren.
Gleichzeitig hat die Partei besonders am rechten Rand einige Probleme. Immer wieder wird diskutiert, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten muss. In der kommenden Woche besprechen die Abteilungsleiter der Landesämter für Verfassungsschutz genau dieses Thema.
Ein Thema, das die AfD offenbar beunruhigt – und deshalb intern untersuchen lässt. Dem NDR, dem WDR sowie der „Süddeutschen Zeitung“ liegt eine zehnseitige Zusammenfassung eines Gutachtens vor, das der emeritierte Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek erstellt hat. Zuerst berichtete am Freitag „tagesschau.de“.
Mehreren Mitgliedern den Austritt nahegelegt
Am Montag äußerte sich die Parteiführung bei einer Pressekonferenz in Berlin zu dem Gutachten. Nach einleitenden Worten des Parteisprechers Jörg Meuthens dazu, wie ungerecht es sei, dass die AfD so überkritisch beobachtet werde, die anderen Parteien aber nicht, ging es um das Gutachten.
Man sei eine Rechtsstaatpartei, „das heißt automatisch, dass wir eine Grenze haben, nach links, nach rechts.“ Gleichzeitig gehöre zur Wahrheit, dass wenn eine Partei neu entstehe und schnell wachse, zunächst einige Mitglieder den Eingang schafften, die nicht kompatibel seien. Die AfD werde sich aber durch eine drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz „nicht in eine Welle von Ausschlussverfahren hineindrängen lassen“. Mehreren Mitgliedern sei jedoch der Austritt nahegelegt worden.
Viele Anzeichen für verfassungsfeindliche Bestrebungen
Murswiek nennt in seinem Gutachten demnach zahlreiche „Beispiele für Äußerungen, die von den Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet wurden“. Der Experte sieht in dem Gutachten bei der AfD „Fremdenfeindlichkeit“, „Islamfeindlichkeit“ und „rassistische Diskriminierungen“.
Für viele dürfte wenig überraschend sein, das Murswiek Begrifflichkeiten im Sprachduktus der Partei entdeckte, die den Verfassungsschutz aufmerksam machen. „Systemparteien“, „Umvolkung“, „Großer Austausch“, „Volkstod“, dazu „Invasoren“ als Umschreibung von Geflüchteten – all das ist zu finden.
Das sind die AfD-Politiker im Bundestag
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„Problematisch sind dem Gutachten zufolge auch jegliche Relativierungen des Nationalsozialismus, Geschichtsrevisionismus und das Schüren von Ängsten vor Folgen von Masseneinwanderung“, heißt es auf „tagesschau.de“ weiter.
„Dann können wir uns gleich auflösen“
Nicht bekannt ist dem Rechercheverbund, wie die AfD aus diesen Erkenntnissen Verhaltensregeln ableiten will. Ein Vorstandsmitglied sagte am Freitag laut „Süddeutscher Zeitung“: „Wenn man das Papier ernst nimmt, können wir gar nix mehr machen.“ Man müsse die Empfehlungen nun „in AfD-Deutsch übersetzen und der Basis vermitteln.“ Das werde schon „schwer genug“.
Zitiert wird bei „tagesschau.de“ auch ein prominenter, aber nicht namentlich genannter AfD-Mann, der angesichts der Einschätzungen Murswieks gesagt haben soll: „Dann können wir uns auch gleich auflösen“.
Diskussion um Beobachtung neu entfacht
Die Berichte über das Gutachten hat die Diskussion um eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz neu entfacht. „Dass die AfD Begriffe austauschen will, zeigt, dass sie nun über ihre wahren Inhalte hinwegtäuschen will, nur um einer Beobachtung zu entgehen“, sagte zum Beispiel der CDU-Politiker Patrick Sensburg dem „Handelsblatt“.
Aus Sicht von Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dokumentiere das Gutachten eine „extreme Radikalisierung“ der Partei. „Bei der jetzt selbst erstellten Liste von Symptomen für eine Verfassungsfeindlichkeit kommt die Partei offenbar zur Selbstdiagnose, dass die AfD verfassungsrechtlich verloren ist“, sagte von Notz ebenfalls dem „Handelsblatt“.
An gleicher Steller forderte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner die Beobachtung der AfD. Die Partei bekämpfe die „Grundrechte und Grundwerte unserer freiheitlichen Verfassungsordnung aktiv“, so Stegner. Das Gutachten belege nur den „hilflosen Versuch der Parteiführung, diese Tatsache zu leugnen und die eigenen demokratiefeindlichen politischen Zielsetzungen zu tarnen“.
Björn Höcke: Angst vor Verfassungsschutz ist „Bettnässerei“
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat seine Partei vor Panik angesichts einer möglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz gewarnt. Eine solche Angst bezeichnete Höcke, der Wortführer des ultrarechten Parteiflügels ist, am Samstag auf einem Landesparteitag in Pfiffelbach (Kreis Weimarer Land) als „politische Bettnässerei“.
Wenn Parteimitglieder glaubten, dass Begriffe wie Volk oder Altparteien nicht mehr gebraucht werden sollten, um eine Beobachtung der AfD zu verhindern, sei das politische Narretei.
Wie bei seiner Kür zum AfD-Spitzenkandidaten für die Thüringer Landtagswahl 2019 Mitte Oktober bezeichnete Höcke die Entscheidung des Thüringer Verfassungsschutzes, die AfD zum Prüffall als Vorstufe einer möglichen Beobachtung zu erklären, als Willkür.
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Kritik an Umgang mit rechtsextremen Mitgliedern
Er warf Thüringens Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer vor, gegen geltendes Recht zu verstoßen und kündigte rechtliche Schritte gegen eine mögliche Beobachtung durch alle Instanzen an – notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof.
Die AfD hat sich diese Woche nach Informationen des Rechercheverbundes aus „NDR“, „WDR“ und „SZ“ von den Vereinen „Pro Chemnitz“ und „Freigeist“ distanziert. Die „Arbeitsgruppe VS“ beschäftigt sich mit der Gesamtproblematik der drohenden Beobachtung.