AfD-Mitglieder kritisieren Umgang mit rechten Mitgliedern
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Die AfD hat ein Problem mit rechts – es gibt Ordnungsverfahren. Einige fürchten nun Denkverbote. Im Internet formieren sie sich.
In der AfD ist eine interne Debatte um den Umgang mit Mitgliedern am rechten Rand entbrannt. Dabei geht es allerdings nicht darum, tendenziell problematische Mitglieder aus der Partei zu werden – im Gegenteil befürchten einige AfD-Politiker, dass Ordnungs- und Ausschlussverfahren zu „Denk- und Sprechverboten“ führten.
Im öffentlichen „Stuttgarter Aufruf“ kritisieren mehrere AfD-Politiker demnach, die Verfahren Mitglieder massiv verunsicherten und sie daraufhin ihr Engagement einstellten. Laut Internetseite hatten den Aufruf Dienstagabend mehr als 600 Menschen unterzeichnet .
Fraktionsvize spricht von „Gesinnungsprüfungen“
Der AfD-Fraktionsvize im baden-württembergischen Landtag, Emil Sänze, sagte der Deutschen Presse-Agentur, Hintergrund sei die Androhung, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Infolgedessen gebe es in der Partei „Gesinnungsprüfungen“, um einem Verbot entgegenzuwirken.
Die Mitinitiatorin des Aufrufs, die baden-württembergische Landtagsabgeordnete Christina Baum, sagte der dpa, sie beobachte in der Führung der Partei einen „vorauseilenden Gehorsam“. Parteimitglieder würden schnell abgeurteilt, weil sie eine unbedachte Äußerung gemacht hätten. Dagegen wende sich der Aufruf.
Das sind die AfD-Politiker im Bundestag
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Mitglieder fallen negativ auf
Immer wieder geraten Mitglieder der AfD für ihre Äußerungen, Hintergründe oder auch Teilnahmen an rechtsradikalen Veranstaltungen in die Kritik.
Der Bundesvorstand will eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindern. Entsprechend wurde ein Arbeitsgruppe gegründet. Folge waren einige Ausschlussverfahren.
Einige Politiker bereits unter Beobachtung
Thüringens Verfassungsschutz prüft, ob er die AfD oder Teile der Partei wegen möglicher verfassungsfeindlicher Tendenzen unter Beobachtung nimmt. In Bayern werden einzelne Mitglieder der neuen AfD-Landtagsfraktion vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die niedersächsische AfD hat eine Handreichung an ihre Mitglieder verteilt, um sie für die Rechtslage zu „sensibilisieren“. Die Verfassungsschutzämter in Bremen und Niedersachsen hatten vor einigen Wochen entschieden, die AfD-Jugendorganisationen dort zu beobachten.
Gedeon ist zentrale Figur – ihm wird Antisemitismus vorgeworfen
Zu den Erstunterzeichnern des „Stuttgarter Aufrufs“ gehören allein 15 AfD-Politiker aus Baden-Württemberg, so mehrere Landtagsabgeordnete. Darunter sind auch solche, die zum umstrittenen AfD-Politiker Wolfgang Gedeon halten. Der Bundesvorstand hat gegen Gedeon ein Parteiausschlussverfahren beschlossen. Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an.
Der AfD-Landesverband empfahl in einem Schreiben an die Mitglieder in Baden-Württemberg, den „Stuttgarter Aufruf“ nicht zu unterzeichnen. „Es ist unsere Pflicht als Landesvorstand, Mitglieder, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, auszuschließen“, heißt es darin. „Das gilt ebenso für Mitglieder, die sich unzweifelhaft parteischädigend verhalten.“
Um ein mögliches Fehlverhalten von Mitgliedern zu korrigieren, gebe es ein vereinbartes und gesetzlich vorgegebenes Verfahren. Dazu gehörten die Schiedsgerichte. Der Landesvorstand verwies auch darauf, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz für die AfD zu einer existenziellen Bedrohung werden könne. (dpa/ses)