Berlin. Streit um Corona: Werden Masken und Schnelltests im Herbst wieder zur Pflicht? Was Ärzte, Gastronomen und Messeveranstalter fordern.

  • Seit einigen Wochen steigen die Corona-Zahlen in Deutschland wieder
  • Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebundes, appelliert daher an die Politik, wieder Lockdowns zu ermöglichen
  • Auch eine Einführung der 1G-Regel soll im Gespräch sein

Die Kontroverse um neue Corona-Schutzvorschriften spitzt sich zu. Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat eindringlich an die Politik appelliert, im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes wieder Lockdowns zu ermöglichen. „Wer von vornherein Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Lockdowns kategorisch ausschließt, hat weder den Sinn des Gesetzes verstanden noch den Ernst der Lage begriffen“, sagte Montgomery unserer Redaktion.

„Ob man die Instrumente später anwendet, hängt von der jeweiligen Lagebeurteilung ab. Dass man sie braucht, sollte aber unstrittig sein.“ Ein Infektionsschutzgesetz solle Chancen eröffnen und Leben retten.

Die „Bild“-Zeitung berichtet zudem über ein Corona-Treffen von Bund und Ländern auf Staatssekretärsebene im Kanzleramt. Dort habe der Sachverständigenrat für Großveranstaltungen eine 1G-Regel vorgeschlagen. Sie würde bedeuten, dass alle Besucher einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen müssten.

Coronavirus: Gaststätten verlangen verhältnismäßige Maßnahmen

Branchenverbände verlangen „verhältnismäßige“ Antworten auf die Pandemie. „Alle Maßnahmen wie Maskenpflicht oder 1G können nur dann wieder eingeführt werden, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind und zur Pandemiebekämpfung notwendig sind“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, unserer Redaktion.

Entscheidend dafür müsse sein, „wie gefährlich eine Virusvariante und wie hoch die Hospitalisierungsrate ist. Nur dann sind solche Maßnahmen auch rechtmäßig“. Betreiber von Clubs und Diskotheken verfolgten die Debatte mit Sorge, so die Dehoga-Chefin. „Eine Maskenpflicht ist dort nicht machbar. Eine aktuelle Testung – also 1G – wäre dort die bessere Lösung, wenn es die Lage erforderlich macht.“

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Corona-Maßnahmen: „Messen sind keine Großveranstaltungen“

Messeveranstalter fordern die Politik derweil auf, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten. „Bund und Länder haben bereits im Mai 2020 festgestellt, dass Messen keine Großveranstaltungen sind“, sagte Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Messewirtschaft AUMA. Die Messewirtschaft erwarte, dass sich Bund und Länder an diese Vereinbarung halten.

Die Entscheidung beruhe auf der Erkenntnis, dass Messen keine Freizeitveranstaltungen, sondern als Treffpunkte der Wirtschaft und Plattform für Handel und Geschäftsanbahnung essenziell seien. „Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind Messen notwendiger denn je“, so Holtmeier. „Die politische Kommunikation in ihrer undifferenzierten Form über mögliche Beschränkungen gefährdet zunehmend Deutschland als den weltweiten Messeplatz Nr. 1“, kritisierte Holtmeier.

Die Zeit für neue Corona-Richtlinien drängt: Die aktuellen Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen spätestens am 23. September aus.

Dieser Text erschien zuerst auf morgenpost.de.