Düsseldorf/Berlin. Nach Hinweisen auf Straftaten gegen Kinder wurden in Düsseldorf Wohnwagen beschlagnahmt. Der Anfangsverdacht erhärtete sich aber nicht.

Nachdem die Düsseldorfer Polizei am vergangenen Samstag nach Hinweisen aus der Bevölkerung zwei Wohnwagen auf einem Campingplatz am Unterbacher See in Düsseldorf durchsucht und sichergestellt hatte, wurde nun bekannt, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet hat. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.

Ein Polizeisprecher hatte unserer Redaktion am Wochenende bestätigt, dass es einen Anfangsverdacht „auf Taten zum Nachteil von Kindern“ gegeben hatte. Ob sich der Verdacht auf einen möglichen Fall sexuellen Missbrauchs oder anderen Formen von Gewalt bezog, darüber wollte der Polizeisprecher unter Verweis auf die Staatsanwaltschaft am Sonntag keine Aussage machen.

Laut Bericht der „Rheinischen Post“ würden die Untersuchungen noch bis zu drei Wochen andauern.

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Peter von Rappard, Geschäftsführer des Zweckverbandes Unterbacher See, war telefonisch von der Kripo über die Durchsuchung informiert worden. „Wenig später rief mich dann ein Platzwart an und sagte, dass die beiden Wagen abgeschleppt werden“, sagte von Rappard unserer Redaktion.

So einen Verdacht habe es auf den beiden Campingplätze am Unterbacher See bisher nicht gegeben. „Wir sind bei diesem Thema sehr sensibilisiert“, so von Rappard. Zumal das Thema auch immer wieder bei den beiden zum Unterbacher See gehörenden Strandbädern aufkommen könne. In Mitarbeiterbesprechungen würden sexistische Übergriffe immer wieder thematisiert.

Dass die Vorwürfe aus der Bevölkerung kommen, wundert den Geschäftsführer nicht: „Camper unterliegen einer hohen sozialen Kontrolle. Es fällt schon auf, wenn einer zu lange oder zu laut feiert.“

In diesem Jahr war bereits hundertfacher Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde bekannt geworden. Mindestens 32 Kinder wurden jahrelang sexuell missbraucht. Gegen die Angeklagten wurden Anfang September hohe Haftstrafen verhängt und anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Am 31. Oktober musste sich einer der Jugendlichen selbst vor dem Landgericht Paderborn verantworten, weil er vom Opfer zum Täter geworden sein soll. Der Prozess endete mit einem Freispruch.

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(ba/fmg)