Paderborn. „Abartig und krank“, so bezeichnet der Verteidiger von Angelika W. die Taten. Dennoch fordert er für die Angeklagte einen Freispruch.

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat der Verteidiger von Angelika W. Freispruch für die Angeklagte gefordert.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, zweifacher Mord durch Unterlassen und versuchter Mord, seien nicht haltbar, sagte Anwalt Peter Wüller am Dienstag in seinem Plädoyer am Landgericht Paderborn.

Im Fall einer der beiden toten Frauen seien sich die Gutachter nicht einig gewesen, ob der Tod zu verhindern gewesen wäre. Daher müsse im Zweifel zugunsten seiner Mandantin entschieden werden, sagte Wüller zum Abschluss der Plädoyers am 58. Prozesstag.

Höxter-Prozess: Urteil soll am 5. Oktober fallen

Bei der zweiten Frau, deren Leiche laut Anklage zuerst eingefroren, dann zersägt und später in dem Haus in Höxter-Bosseborn verbrannt wurde, sei nicht klar, woran sie überhaupt gestorben sei. „Das Gericht müsste hier spekulieren“, sagte Wüller.

Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Über Jahre hinweg sollen die beiden Deutschen zahlreiche Frauen in ihr Haus gelockt und sie seelisch und körperlich schwer misshandelt haben.

Zwei Frauen aus Niedersachsen starben. Für den Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Einweisung in eine Psychiatrie. Angelika W. gilt nach Meinung einer Gutachterin als voll schuldfähig. Das Urteil soll am 5. Oktober fallen.

Blick auf das ehemalige Haus der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn.
Blick auf das ehemalige Haus der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn. © dpa | Friso Gentsch

Verteidiger: Frauen sind systematisch entmenschlicht worden

„Es gibt keine Zweifel daran, dass sich über Jahre hinweg üble Taten in dem Haus in Höxter abgespielt haben“, sagte Wüller. Frauen seien systematisch entmenschlicht worden. „Sie wurden gehalten wie Vieh, nein, das stimmt nicht. Schweine und Kühe werden heute besser gehalten“, sagte der Anwalt. Das Verhalten der Angeklagten sei „abartig und krank“ gewesen.

Fall Höxter: Mord-Angeklagte vor Gericht

Über Jahre hinweg soll ein Paar per Zeitungsanzeigen mehrere Frauen aus Niedersachsen in ihr Haus nach Höxter (Nordrhein-Westfalen) gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. Die Angeklagten müssen sich wegen zweifachen Mordes und mehrfacher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Foto zeigt den Eingang und ein vernageltes Fenster des ehemaligen Hauses der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn.
Über Jahre hinweg soll ein Paar per Zeitungsanzeigen mehrere Frauen aus Niedersachsen in ihr Haus nach Höxter (Nordrhein-Westfalen) gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. Die Angeklagten müssen sich wegen zweifachen Mordes und mehrfacher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Foto zeigt den Eingang und ein vernageltes Fenster des ehemaligen Hauses der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn. © dpa | Friso Gentsch
Prozess am Landgericht Paderborn in Nordrhein-Westfalen: Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten am 6. September für die beiden Deutschen Winfried W. (l.) und Angelika W. lebenslange Freiheitsstrafen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und für Wilfried W. die Einweisung in die Psychiatrie gefordert.
Prozess am Landgericht Paderborn in Nordrhein-Westfalen: Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten am 6. September für die beiden Deutschen Winfried W. (l.) und Angelika W. lebenslange Freiheitsstrafen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und für Wilfried W. die Einweisung in die Psychiatrie gefordert. © dpa | Guido Kirchner
Die Anwälte des Angeklagten wiesen die Vorwürfe in ihren Plädoyers zum Teil zurück und forderten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Sie sprachen sich gegen eine lebenslange Haftstrafe aus, weil ihr Mandant nur vermindert schuldfähig sei. Diese Aufnahme zeigt Winfried W. mit seinem Verteidiger Detlev Binder.
Die Anwälte des Angeklagten wiesen die Vorwürfe in ihren Plädoyers zum Teil zurück und forderten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Sie sprachen sich gegen eine lebenslange Haftstrafe aus, weil ihr Mandant nur vermindert schuldfähig sei. Diese Aufnahme zeigt Winfried W. mit seinem Verteidiger Detlev Binder. © dpa | Friso Gentsch
Die Staatsanwaltschaft und drei Nebenkläger forderten für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Staatsanwaltschaft und drei Nebenkläger forderten für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. © dpa | Guido Kirchner
Wilfried W.s frühere Ehefrau Angelika W. ist ebenfalls angeklagt. Die Aufnahme zeigt sie mit ihrem Anwalt Peter Wüller im Landgericht. Nach ihrer Festnahme im April 2016 hatte die 49-Jährige mehrfach stundenlang bei der Polizei von den brutalen Geschehnissen im sogenannten „Horror-Haus“ berichtet.
Wilfried W.s frühere Ehefrau Angelika W. ist ebenfalls angeklagt. Die Aufnahme zeigt sie mit ihrem Anwalt Peter Wüller im Landgericht. Nach ihrer Festnahme im April 2016 hatte die 49-Jährige mehrfach stundenlang bei der Polizei von den brutalen Geschehnissen im sogenannten „Horror-Haus“ berichtet. © dpa | Friso Gentsch
Angelika W. gilt nach Meinung einer Gutachterin als voll schuldfähig.
Angelika W. gilt nach Meinung einer Gutachterin als voll schuldfähig. © dpa | Guido Kirchner
Der Prozess gegen die Angeklagten läuft seit 26. Oktober 2016.
Der Prozess gegen die Angeklagten läuft seit 26. Oktober 2016. © dpa | Bernd Thissen
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, mehrere Opfer in ihr Haus im nordrhein-westfälischen Höxter gelockt und dort gequält zu haben. Sie sollen Frauen angekettet, starker Kälte ausgesetzt und mit Tritten und Schlägen systematisch gequält haben.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, mehrere Opfer in ihr Haus im nordrhein-westfälischen Höxter gelockt und dort gequält zu haben. Sie sollen Frauen angekettet, starker Kälte ausgesetzt und mit Tritten und Schlägen systematisch gequält haben. © dpa | Jonas Güttler
Das Haus wurde schnell das „Horror-Haus von Höxter“ genannt.
Das Haus wurde schnell das „Horror-Haus von Höxter“ genannt. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Zwei Frauen starben in Folge der Folterungen, die sie erleiden mussten. Eine weitere Frau entkam ihren Peinigern. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sollen die beiden Angeklagten mindestens acht weitere Opfer um größere Geldsummen gebracht haben.
Zwei Frauen starben in Folge der Folterungen, die sie erleiden mussten. Eine weitere Frau entkam ihren Peinigern. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sollen die beiden Angeklagten mindestens acht weitere Opfer um größere Geldsummen gebracht haben. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Die Misshandlungsfälle waren im Sommer 2016 aufgeflogen, nachdem die beiden Angeklagten die lebensgefährlich verletzte Susanne F. aus Bad Gandersheim zurück nach Niedersachsen bringen wollten. Auf dem Weg hatten sie eine Autopanne und entschieden sich, den Notarzt zu verständigen. Für das Opfer kam die Hilfe jedoch zu spät. Susanne F. starb später im Krankenhaus.
Die Misshandlungsfälle waren im Sommer 2016 aufgeflogen, nachdem die beiden Angeklagten die lebensgefährlich verletzte Susanne F. aus Bad Gandersheim zurück nach Niedersachsen bringen wollten. Auf dem Weg hatten sie eine Autopanne und entschieden sich, den Notarzt zu verständigen. Für das Opfer kam die Hilfe jedoch zu spät. Susanne F. starb später im Krankenhaus. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Polizeiliches Siegel an der Tür des Hauses in Höxter: Die Angeklagte hatte detailliert ausgesagt und auch einen weiteren Todesfall aus dem Jahr 2014 zugegeben. Die Leiche der 33-jährigen Angelika W. sollen sie und ihr Ex-Mann demnach eingefroren, zerstückelt und nach und nach im Ofen verbrannt haben.
Polizeiliches Siegel an der Tür des Hauses in Höxter: Die Angeklagte hatte detailliert ausgesagt und auch einen weiteren Todesfall aus dem Jahr 2014 zugegeben. Die Leiche der 33-jährigen Angelika W. sollen sie und ihr Ex-Mann demnach eingefroren, zerstückelt und nach und nach im Ofen verbrannt haben. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Ermittler tragen Kartons aus dem Haus des beschuldigten Ex-Ehepaares. Während die Angeklagte bereits detailliert ausgesagt hatte, schwieg ihr geschiedener Ehemann Wilfried W. zunächst.
Ermittler tragen Kartons aus dem Haus des beschuldigten Ex-Ehepaares. Während die Angeklagte bereits detailliert ausgesagt hatte, schwieg ihr geschiedener Ehemann Wilfried W. zunächst. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Passanten hatten nach Bekanntwerden der Taten Kerzen, Blumen und Kreuze im Gedenken an die Todesopfer vor dem Haus in Höxter niedergelegt. Die beiden Todesfälle stehen im Mittelpunkt des Prozesses.
Passanten hatten nach Bekanntwerden der Taten Kerzen, Blumen und Kreuze im Gedenken an die Todesopfer vor dem Haus in Höxter niedergelegt. Die beiden Todesfälle stehen im Mittelpunkt des Prozesses. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
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Wüller beschrieb seine Mandantin als ein Opfer, das zur Mittäterin geworden sei. „Ich habe keinen Zweifel, dass beide gemeinsam über Jahre hinweg Frauen aufs Übelste misshandelt haben.“ Das Gericht dürfe aber nur über das urteilen, was angeklagt und auch nachgewiesen worden sei.

Prozess: Verteidiger kündigt Kronzeugenregelung an

Im Fall, dass das Gericht seinem Antrag auf Freispruch nicht folge, fordere er für seine Mandantin die Kronzeugenregelung und damit die Minderung einer bei Mord fälligen lebenslangen Freiheitsstrafe, erklärte Wüller.

Angelika W. habe „von Anfang an Ross und Reiter genannt. Sie hat Taten offenbart, auf die die Ermittler nie gekommen wären. Ohne ihre umfassende Aussage säßen wir heute nicht hier.“

Das Landgericht will am 5. Oktober das Urteil verkünden. Am nächsten Prozesstag an diesem Freitag haben die beiden Angeklagten noch die Möglichkeit des letzten Wortes. Angelika W. hatte im Vorfeld angekündigt, dafür einen ganzen Tag zu benötigen. Somit muss das Gericht mit der Urteilsverkündung auf den Termin im Oktober ausweichen. (dpa/mbr)