Höxter: Verteidiger fordert Freispruch für Angelika W.
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Paderborn. „Abartig und krank“, so bezeichnet der Verteidiger von Angelika W. die Taten. Dennoch fordert er für die Angeklagte einen Freispruch.
Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat der Verteidiger von Angelika W. Freispruch für die Angeklagte gefordert.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, zweifacher Mord durch Unterlassen und versuchter Mord, seien nicht haltbar, sagte Anwalt Peter Wüller am Dienstag in seinem Plädoyer am Landgericht Paderborn.
Im Fall einer der beiden toten Frauen seien sich die Gutachter nicht einig gewesen, ob der Tod zu verhindern gewesen wäre. Daher müsse im Zweifel zugunsten seiner Mandantin entschieden werden, sagte Wüller zum Abschluss der Plädoyers am 58. Prozesstag.
Höxter-Prozess: Urteil soll am 5. Oktober fallen
Bei der zweiten Frau, deren Leiche laut Anklage zuerst eingefroren, dann zersägt und später in dem Haus in Höxter-Bosseborn verbrannt wurde, sei nicht klar, woran sie überhaupt gestorben sei. „Das Gericht müsste hier spekulieren“, sagte Wüller.
Zwei Frauen aus Niedersachsen starben. Für den Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Einweisung in eine Psychiatrie. Angelika W. gilt nach Meinung einer Gutachterin als voll schuldfähig. Das Urteil soll am 5. Oktober fallen.
Verteidiger: Frauen sind systematisch entmenschlicht worden
„Es gibt keine Zweifel daran, dass sich über Jahre hinweg üble Taten in dem Haus in Höxter abgespielt haben“, sagte Wüller. Frauen seien systematisch entmenschlicht worden. „Sie wurden gehalten wie Vieh, nein, das stimmt nicht. Schweine und Kühe werden heute besser gehalten“, sagte der Anwalt. Das Verhalten der Angeklagten sei „abartig und krank“ gewesen.
Fall Höxter: Mord-Angeklagte vor Gericht
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Wüller beschrieb seine Mandantin als ein Opfer, das zur Mittäterin geworden sei. „Ich habe keinen Zweifel, dass beide gemeinsam über Jahre hinweg Frauen aufs Übelste misshandelt haben.“ Das Gericht dürfe aber nur über das urteilen, was angeklagt und auch nachgewiesen worden sei.
Prozess: Verteidiger kündigt Kronzeugenregelung an
Im Fall, dass das Gericht seinem Antrag auf Freispruch nicht folge, fordere er für seine Mandantin die Kronzeugenregelung und damit die Minderung einer bei Mord fälligen lebenslangen Freiheitsstrafe, erklärte Wüller.
Angelika W. habe „von Anfang an Ross und Reiter genannt. Sie hat Taten offenbart, auf die die Ermittler nie gekommen wären. Ohne ihre umfassende Aussage säßen wir heute nicht hier.“
Das Landgericht will am 5. Oktober das Urteil verkünden. Am nächsten Prozesstag an diesem Freitag haben die beiden Angeklagten noch die Möglichkeit des letzten Wortes. Angelika W. hatte im Vorfeld angekündigt, dafür einen ganzen Tag zu benötigen. Somit muss das Gericht mit der Urteilsverkündung auf den Termin im Oktober ausweichen. (dpa/mbr)