Berlin. Die Tierrechtsorganisation Peta geht gegen mehrere deutsche Zoos vor. Sie stellte Strafanzeige, weil Vögel flugunfähig gemacht würden.

  • Peta hat Strafanzeige gegen mehrere deutsche Zoos und Tierparks gestellt
  • Die Tierrechtsorganisation kritisiert, dass Wasservögel flugunfähig gemacht würden
  • Im Fokus stehen auch Zoos in NRW

Die Tierrechtsorganisation Peta hat Strafanzeige gegen 20 deutsche Zoos und Tierparks wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet – unter anderem gegen den Tierpark Berlin und die Zoos in Dortmund, Duisburg, Hannover, Köln und Krefeld.

Um Wasservögel wie Flamingos, Pelikane und Gänse am Wegfliegen zu hindern, würden die Tiere durch regelmäßiges Beschneiden der Federn oder chirurgische Eingriffe flugunfähig gemacht, teilte die Organisation am Mittwoch in Berlin mit. Die Vögel würden für die „trügerische Idylle einer malerisch wirkenden Teichanlage“ verstümmelt.

Körperteile amputiert und Organe zerstört

Peta bezieht sich auf Schätzungen von 2016, wonach in deutschen Zoos und Tierparks rund 10.000 flugunfähig gemachte Vögel gehalten werden. Den Tieren werden dafür Körperteile amputiert oder Organe oder Gewebe zerstört. Das ist laut Tierschutzgesetz verboten.

Dennoch drückten die meisten Behörden und Bundesländer beide Augen zu, sagte Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei Peta. Vogelarten wie Flamingos und Pelikanen werde es durch den Eingriff unmöglich gemacht, sich artspezifisch fortzubewegen.

Die betroffenen Zoos und Tierparks im Überblick:

• Erlebnis- und Tierpark Güstrow

• Luisenpark Mannheim

• Tierpark Berlin

• Tierpark Cottbus

• Tierpark Gotha

• Tierpark Hagenbeck

• Tierpark Heidelberg

• Tierpark Hellabrunn

• Wilhelma Stuttgart

• Zoo Dresden

• Zoo Dortmund

• Zoo Duisburg

• Zoo Frankfurt

• Zoo Hannover

• Zoo Karlsruhe

• Zoo Krefeld

• Zoo Köln

• Zoo Leipzig

• Zoo Nürnberg

• Zoo Rostock

(epd/cho)