Osterode. Der Kirchenkreis Harzer Land gibt Handlungsempfehlungen an seine Gemeinden aus. Betroffen sind auch etwa Beerdigungen und Konfirmationen.

Der evangelische Kirchenkreis Harzer Land empfiehlt – genauso wie die Landeskirche Hannover – den Kirchenvorständen und Pfarrämtern, sämtliche Gottesdienste bis zum 19. April abzusagen (wir berichteten). Es gehe darum, dem Coronavirus die Ausbreitung so schwer wie möglich zu machen und die Menschen zu schützen. Und nicht etwa um Anweisungen für die Kirchengemeinden oder Panikmache, teilt der Kirchenkreis mit. „Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit“, zitiert Pastor Dr. Uwe Brinkmann aus dem zweiten Brief des Timotheus im Neuen Testament.

Brinkmann und André Dittmann als Kirchenkreisleitung, Ingrid Baum als Vorsitzende der Kirchenkreissynode, Christa Eulert und Karl-Heinz Himstedt als Leitung des Kirchenamtes sowie Kirchenkreiskantor Jörg Ehrenfeuchter berieten sich, um den Kirchenvorständen und Einrichtungen, die für Veranstaltungen verantwortlich sind, Hilfen geben zu können. Eine E-Mail sei nach der Beratung an alle Kirchenvorstände verschickt worden, sagt Brinkmann. Letztlich seien aber die Vorstände vor Ort in der Verantwortung, Regelungen für Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen zu finden.

Es gelten beispielsweise die Empfehlungen, neben den Gottesdiensten auch alle Konzerte abzusagen oder auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Und alles, was Kinder und Jugendliche betrifft, so zu behandeln als seien gerade Schulferien.

Auch Konfirmationen und die Vorstellungsgottesdienste könnten verschoben werden. „Wir werden auf die Eltern zugehen“, sagt Brinkmann. Auch auf die Angehörigen bei Beerdigungen. Denn dort, bei Trauungen und Taufen kommen die Menschen zusammen. Hierfür galt es bei dem Treffen vor allem, Ideen zu sammeln – zum Beispiel Beerdigungen von kleinen Kapellen in größere Kirchen zu verlegen, um einen zu vollen, engen Raum zu vermeiden. Diese Überlegungen ergeben sich aus Handlungsempfehlungen der Landeskirche, teilt der Kirchenkreis Harzer Land mit.

Dieser sei ferner dabei, Wege zu finden, um die gottesdienstliche-seelsorgerliche Begleitung zu gewährleisten. „Aber natürlich sind wir in unserem Handeln an die Weisungen der staatlichen Stellen, zum Beispiel Gesundheitsämter der Landkreise, gebunden.“

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